Stufenplan - Sicht des Arbeitgebers
Der Stufenplan hat die wesentlichen Vorteile der Direktversicherung (vergl. Direktversicherung - Vorteile für den Arbeitgeber):
- geringer Verwaltungsaufwand,
- überschaubare Finanzierung,
- steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge und der Pauschalsteuer,
- keine Aktivierungspflicht der garantierten Versicherungsleistungen,
- volle Auslagerung aller betriebsfremden Versicherungsrisiken,
- keine Sozialabgaben auf den Beitrag,
- geringer Liquiditätsentzug durch durchgehende Beleihungsmöglichkeit (selbst nach Ausscheiden des Arbeitnehmers),
- Anpassungspflicht vermeidbar.
Darüber hinaus ist der Stufenplan vom Aufwand her und von der Flexibilität ein idealer Einstieg in die betriebliche Altersversorgung:
- die Beitragszahlung kann nach den ersten 5 Jahren jährlich neu überdacht werden,
- die Überschussverwendung zur Beitragsverrechnung reduziert den Aufwand laufend,
- die pauschale Lohnsteuer wird nur auf den Nettobeitrag erhoben.
Durch die regelmäßige Aushändigung der Bescheinigungen zu den Versorgungsstufen ist eine regelmäßige Motivation der Mitarbeiter möglich.
Durch die Stufengestaltung werden Belastungen aus unverfallbaren Anwartschaften vermieden. Zugesagt ist stets nur der Wert, der sich in der Versicherung bereits angesammelt hat oder bei einer Beitragsfreistellung zum Ablauftermin garantiert vorhanden ist. Damit liegt der gesetzliche Anspruch (siehe unverfallbare Anwartschaften - ratierliche Methode) stets unter den vorhandenen Mitteln. Dies ist der Fall, obwohl beim Stufenplan die Abgeltung unverfallbarer Anwartschaften durch die Mitgabe der Versicherung, insbesondere aufgrund der vorgenommenen Beitragsverrechnung, nicht möglich ist (vergl. Direktversicherung - versicherungsvertragliche Methode).
Der Stufenplan unterliegt allerdings der gesetzlichen Insolvenzsicherung.
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