Stufenplan - Abtretung/Beleihung - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Stufenplan - Abtretung/Beleihung

Da beim Stufenplan nur ein widerrufliches Bezugsrecht des Arbeitnehmers vereinbart ist, ist eine Beleihung oder eine Abtretung jederzeit ohne Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Auch nach einem vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb kann die beitragsfrei gestellte Versicherung weiterhin zur Liquiditätsverbesserung genutzt werden.


Tritt der Versorgungsfall ein, während die Versicherungsleistung beliehen oder abgetreten ist, hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen allerdings so zu stellen, als ob eine Beleihung oder Abtretung nicht erfolgt wäre. Dazu muss sich der Arbeitgeber bei der Abtretung oder Beleihung schriftlich verpflichten, um eine Aktivierung der Versicherungsansprüche zu vermeiden (siehe Direktversicherung - Besteuerung beim Arbeitgeber).



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