Sozialversicherung - Beitragspflicht bei Versorgungsanwartschaften - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Sozialversicherung - Beitragspflicht bei Versorgungsanwartschaften

In allen Fällen einer vom Arbeitgeber gezahlten betrieblichen Altersversorgung fallen während der Anwartschaft keine Sozialversicherungsbeiträge an.


Bei einer vom Arbeitnehmer finanzierten Altersversorgung (Gehaltsumwandlung) fallen während der Anwartschaft höchstens bei Verwendung der Direktversicherung Sozialversicherungbeiträge an, aber nur, falls laufende Bezüge umgewandelt werden und diese unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegen (siehe Gehaltsumwandlung - Sozialversicherungspflichten).



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