rückgedeckte U-Kasse - Sicht des Arbeitgebers
Die rückgedeckte Unterstützungskasse, bietet:- Kalkulationssicherheit durch gleichbleibende Beiträge mit voller steuerlich wirksamer Finanzierung der Zusage in der Anwartschaftszeit (siehe Unterstützungskasse - Besteuerung beim Arbeitgeber).
- Volle Auslagerung aller betriebsfremden versicherungstechnischen Risiken (Tod, Invalidität, lebenslanger Rentenbezug)
- Volle Auslagerung des Kapitalanlagerisikos ("external funding").
- Kein Niederschlag in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beim Trägerunternehmen:
- keine Passivierungspflicht für die Versorgungsverpflichtungen,
- keine Aktivierung einer Versicherung.
- Geringe Zusatzkosten
- für Insolvenzsicherung
- für unverfallbare Anwartschaften bei länger dienenden Mitarbeitern
- für Verwaltung aller Anwartschaften und Leistungen
- Vermeidbarer Anpassungsaufwand (siehe Anpassungsprüfung)
Zurück zur Lexikon Startseite