Rückdeckungsversicherung
Als Rückdeckungversicherung wird jede Lebensversicherung bezeichnet, mit der ein Versorgungsträger einer betrieblichen Altersversorgung die Risiken der Versorgungszusage bei einem Lebensversicherer abdeckt. Dabei kann es sich um die reinen versicherungstechnischen Risiken handeln (Tod, Invalidität, lebenslange Renten), aber auch um die Auslagerung der Kapitalansammlung und die teilweise Abdeckung der Anlagerisiken.
siehe
innerbetr. Versorg.-zusage - Rückdeckungsversicherung
rückgedeckte U-Kasse - Rückdeckungsversicherung
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