kongruente Rückdeckung - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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kongruente Rückdeckung

Es wird empfohlen, bei der Rückdeckung für eine innerbetriebliche Versorgungszusage durch Lebensversicherungen (siehe innerbetr. Versorg.-zusage - Rückdeckungsversicherung) möglichst kongruente Risikoabsicherung zu erreichen, insbesondere was Hinterbliebenenleistungen und Invaliditätsleistungen anbetrifft.


Zusagen auf Altersrenten sollten mit Rententarifen abgedeckt werden. Die häufige Übung, Rentenzusagen durch Kapitalversicherungen abzudecken, die dem steuerlichen Wert der Pensionsrückstellungen zum Rentenbeginn entsprechen, führt häufig zu unzureichenden Werten, aus denen später keine Rentenanschlussversicherung in Höhe der zugesagten Rente bezahlt werden kann, so dass ein Teil des Langlebigkeitsrisikos beim Arbeitgeber verbleibt, oder eine Zusatzaufwand zum Rentenbeginn (beispielsweise zum Kauf einer kongruenten Rentenrückdeckung) erforderlich ist.


Zugesagte Leistungen sollten möglichst durch garantierte Versicherungsleistungen abgedeckt werden. Anfallende Überschussanteile können dann zur Beitragsreduzierung verwendet werden.


Die kostengünstigere Variante, die Versorgungsverpflichtungen durch die gesamten Versicherungsleistungen, Garantiewerte plus zukünftiger Überschussanteile, abzudecken, kann zu Fehlbeträgen führen, wenn die (nicht garantierte) Überschussbeteiligung nicht den prognostizierten Wert erreicht.


Selbst wenn bei einer kongruenten Rückdeckungsversicherung die fälligen Versicherungsleistungen genau den zugesagten Versorgungsleistungen entsprechen, kann es sein, dass die Bilanzwerte, z.B. die Erhöhung einer Pensionsrückstellung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles einerseits, und die Erhöhung der Versicherungsaktiva aufgrund dieses Versicherungsfalls andererseits, sich nicht genau entsprechen. Das liegt daran, dass die Pensionsrückstellungen nach anderen Rechnungsgrundlagen (beispielsweise 6% Rechnungszins, Stand 2000) berechnet werden müssen als die Versicherungswerte (rechnungsmäßiger Zins höchstens 3,25%; siehe Aktivierung einer Versicherung). Dennoch bewirkt die Rückdeckung auch bilanzmäßig im allgemeinen eine hinreichende Bilanzkontinuität.



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