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innerbetriebliche Versorgungszusage - versicherungsmathematisches Gutachten

Der steuerlich abzugsfähige Aufwand für eine innerbetriebliche Versorgungszusage muss über Pensionsrückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen erfolgen (§6a EStG). Einer solche Berechnung müssen allgemein anerkannte Berechnungsmethoden, angemessene Wahrscheinlichkeiten für den Eintritt der Versorgungsfälle und den steuerlich vorgeschriebenen Rechnungszins (Stand 2000: 6%) zugrundeliegen. Die Befolgung dieser Grundsätze wird üblicherweise von erfahrenen Versicherungsmathematikern attestiert. Formale Anforderungen an die Gutachtenerstellung bestehen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht.



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