innerbetriebliche Versorgungszusage - Besteuerung beim Arbeitnehmer
Während der Anwartschaftsphase hat eine innerbetriebliche Versorgungszusage keinerlei steuerliche Auswirkung auf den Versorgungsberechtigten. Ihm fließen keine zu versteuernden Beträge zu.
Erst wenn die Leistungen - Rentenbeträge oder Kapitalleistungen - ausgezahlt werden, sind sie als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern (voll nachgelagerte Besteuerung).
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