innerbetriebliche Versorgungszusage - Aktivierung Rückdeckungsversicherung
Eine Rückdeckungsversicherung für eine innerbetriebliche Versorgungszusage (siehe innerbetriebliche Versorgungszusage - Rückdeckungsversicherung), die ein bilanzierendes Unternehmen zur Sicherstellung der Versorgungszusage abgeschlossen hat, ist Teil des Betriebsvermögens und in der Bilanz zu aktivieren (siehe Aktivierung einer Versicherung).
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