innerbetriebliche Versorgungszusage - Abtretung/Beleihung einer Rückdeckungsversicherung
Die Abtretung und die Beleihung einer Rückdeckungsversicherung für eine innerbetriebliche Versorgungszusage sind jederzeit möglich, weil eine solche Rückdeckungsversicherung nur ein Sicherungsinstrument des Arbeitgebers ist, über das er frei verfügen kann.
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