Gewinnverteilung
Als Gewinnverteilung bezeichnet man im Steuerrecht gewisse vom Empfänger zu versteuernde Zuflüsse. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung liegt eine Gewinnverteilung im allgemeinen dann vor, wenn eine Zusage nicht steuerlich als Betriebsausgabe anerkannt wird. Das tritt vor allem dann ein, wenn der Versorgungsberechtigte nicht Arbeitnehmer im Sinne des BetrAVG ist. Dann hat der Versorgungsberechtigte den Aufwand (bei einer Direktversicherung die Beiträge, für eine innerbetriebliche Versorgungszusage die Pensionsrückstellung) als Einkommen zu versteuern.
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