gesetzliche Rentenversicherung - Hinterbliebenenrenten - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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gesetzliche Rentenversicherung - Hinterbliebenenrenten

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt kleine und grosse Witwen- oder Witwerrente, Halb- und Vollwaisenrenten.


Die kleine Rente ist fällig bei Witwe(r)n unter 45 Jahren ohne Kindererziehungspflichten. Waisenrenten werden höchstens bis zum 27. Lebensjahr gezahlt.


Alle Hinterbliebenenrenten richten sich nach der Erwerbsunfähigkeitsrente (siehe gesetzliche Rentenversicherung - BU- und EU-Renten):

  • grosse Witw.-Rente 60% der EU-Rente
  • kleine Witw.-Rente 25%
  • Halbwaisenrente 10%
  • Vollwaisenrente 20%

Die Hinterbliebenenrenten sind an die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren gebunden. Bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente wird das eigene Einkommen teilweise angerechnet.


Im Gespräch ist der Ersatz der EU-Rente durch die etwas niedrigere Erwerbsminderungsrente; dies würde sich entsprechend auf die Hinterbliebenenrenten auswirken. Das niedrige Versorgungsniveau für Hinterbliebene muss durch die private und die betriebliche Altersversorgung gedeckt werden.



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