gesetzliche Rentenversicherung - Besteuerung - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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gesetzliche Rentenversicherung - Besteuerung

Die gesetzliche Rente unterliegt nur der Ertragsanteilbesteuerung (siehe auch vorgelagerte Besteuerung).


Die Höhe der Besteuerung richtet sich dabei unter anderem nach dem Alter bei Rentenbeginn. Bei Invaliditätsrenten (siehe gesetzliche Rentenversicherung - EU- und BU-Renten) und Erreichung der Altersgrenze empfiehlt sich die Umstellung auf die Altersrente; dann tritt der niedrigere Steuersatz in Kraft, der dem erreichten höheren Alter entspricht.



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