gesetzliche Arbeitslosenversicherung - Beitragsbemessung
Der Beitragssatz beträgt 2,40 % (Stand 2021) und ist vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.
Die Beitragspflicht betrifft nur Arbeitnehmer im engen Sinn des Wortes. Im Versorgungsfall besteht keine Beitragspflicht (§ 229 SGB V).
Die Beitragsbemessungsgrenze stimmt mit derjenigen für die gesetzliche Rentenversicherung überein. In Zahlen (Stand 2021):
- Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt monatlich 7.100 EUR / 6.700 EUR (West/Ost).
- Der Höchstbeitrag im Monat beträgt 165,60 EUR / 154,80 EUR (West/Ost).
Zurück zur Lexikon Startseite