gesetzliche Arbeitslosenversicherung - Beitragsbemessung
Der Beitragssatz beträgt 2,60 % (Stand 2024) und ist vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.
Die Beitragspflicht betrifft nur Arbeitnehmer im engen Sinn des Wortes. Im Versorgungsfall besteht keine Beitragspflicht (§ 229 SGB V).
Die Beitragsbemessungsgrenze stimmt mit derjenigen für die gesetzliche Rentenversicherung überein. In Zahlen (Stand 2024):
- Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt monatlich 7.550 EUR / 7.450 EUR (West/Ost).
- Der Höchstbeitrag im Monat beträgt 196,30 EUR / 193,70 EUR (West/Ost).
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