Gesellschafter-Geschäftsführer - Finanzierbarkeit einer Zusage
Eine Versorgungszusage, deren Umfang von der Firma offensichtlich nicht finanziert werden kann, wird steuerlich nicht anerkannt. Dies gilt allgemein, ist aber bei einer Versorgung für einen Gesellschafter-Geschäftsführer wegen der üblicherweise höheren Leistungen wirtschaftlich von besonderer Bedeutung.
Darüberhinaus kann eine Versorgungszusage für den Fall des Todes oder der Invalidität ein derart großes Bilanzrisiko enthalten (siehe Passivierungspflicht), dass es die Firma ebenso offensichtlich überfordern würde. Erst durch das Vorliegen einer Rückdeckungsversicherung ist dann sicherzustellen, dass das Risiko (insbesondere Tod und Invalidität, aber auch "langes Leben") tatsächlich getragen werden kann. Siehe hierzu insbesondere innerbetriebliche Versorgungszusage - Rückdeckungsversicherung.
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