Gesellschafter-Geschäftsführer - Ehegattenproblematik
Die steuerliche Anerkennung von Versorgungszusagen von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften durch den Ehegatten-Gesellschafter unterliegt denselben Anforderungen wie die Versorgung für einen mitbeteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer, selbst wenn der Versorgungsberechtigte selbst keine Gesellschaftsanteile hält. Insbesondere rührt das Wartezeiterfordernis aus Fällen her, in denen die Zusage unter Ehegatten erfolgte und die Ernsthaftigkeit fraglich sein konnte (BHF 12/92 und BHF 10/97);
siehe
Gesellschafter-Geschäftsführer - Ernsthaftigkeit einer Zusage
Gesellschafter-Geschäftsführer - Wartezeiten.
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