Gesamtversorgung
In einer Gesamtversorgung wird dem Arbeitnehmer eine Versorgung in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes seines zuletzt bezogenen Einkommens zugesagt, wobei Sozialversicherungsrenten und andere betriebliche Versorgungen angerechnet werden.
Solche Versorgungssysteme sind zwar interessant, aber auch kompliziert. Sie erfüllen ihre Absicht, Überversorgungen zu vermeiden, inzwischen nur noch teilweise.
siehe
Auszehrungsverbot
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