Fremdvergleich
Für die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für Versorgungszusagen an eigentümernahe Arbeitnehmer wird oft der Fremdvergleich zu nicht eigentümernahen Mitarbeitern verlangt:
siehe
Gesellschafter-Geschäftsführer - Angemessenheit einer Zusage
Arbeitnehmer-Ehegatten - Angemessenheit einer Zusage
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