Fondsgebundene Lebensversicherungen
Fondsgebundene Lebensversicherungen sind als Direktversicherung zulässig und interessant. Dasselbe gilt für klassische Versicherungen mit Fondsansammlung der Überschussanteile.
Als Rückdeckungsversicherungen für eine innerbetriebliche Versorgungszusage kommen fondsgebundene Versicherungen oder klassische Versicherungen mit Fondsansammlung der Überschussanteile ebenfalls in Frage, da es sich hierbei um reine unternehmenseigene "Anlage" und "Sicherungsmittel" handelt. Allerdings darf hier der Einsatz nicht mit demjeniger reiner Fonds oder anderer Kapitalanlagen verwechselt werden, die nicht zu Marktwerten bilanziert werden müssen und deshalb geringere Aktivwerte im Betriebsvermögen aufweisen können. Fondsgebundene Versicherungen werden ihrer Natur als Versicherungsprodukte entsprechend mit ihrem Deckungskapital - das entspricht etwa dem Marktwert der Anlagen - aktiviert (siehe Aktivierung einer Versicherung).
Als Rückdeckungsversicherung für eine rückgedeckte Unterstützungskasse kommen fondsgebundene Versicherungen oder klassische Versicherungen mit Fondsansammlung der Überschussanteile derzeit nicht in Frage (siehe auch BMF Schreiben vom 13.05.1998 - IV B2 - S2144c - 12/98).
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