Dynamisierung von Versorgungszusagen - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Dynamisierung von Versorgungszusagen

Eine Versorgungszusage kann sowohl in der Anwartschaft als auch im Rentenbezug dynamisch sein.


Beispielsweise kann die Höhe von Anwartschaft gehaltsabhängig gestaltet sein, die Rentenhöhe von einem Index (siehe Wertsicherungsklauseln in Versorgungszusagen) oder einer gehaltsbezogenen Bezugsgröße abhängen. Solche Zusagen gewährleisten dem Arbeitnehmer weitgehenden Kaufkrafterhalt.


Eine Direktversicherung kann aufgrund der Überschussbeteiligung im Rentenbezug voll dynamisch gestaltet werden.


Eine innerbetriebliche Versorgungszusage und eine Zusage über eine Unterstützungskasse, die als Festbetragszusage für die Anwartschaften und konstante Renten, oder Renten mit einem garantierten Rentenerhöhungssatz gestaltet ist, bietet dem Arbeitgeber größtmögliche Kalkulationssicherheit.


Feste Rentenerhöhungssätze können in Grenzen bei Pensionsrückstellungen bereits in der Anwartschaft ausfinanziert werden (siehe innerbetr. Versorg.-zusage - Besteuerung beim Arbeitgeber).


Außerdem kann mit einer Rentenerhöhungsgarantie von 1% die Anpassungsprüfung und eine evtl. Pflicht zu weiterer Anpassung laufender Leistungen erledigt werden.


Festbeträge (Kapitalbeträge oder Renten) können nach Tätigkeitsgruppe, Alter, Dienstzeit u.a. abgestuft werden - wobei nur die Gleichbehandlung gewahrt sein muss.


Eine Zusage kann mit einer unverbindlichen Dynamisierungsabsicht erteilt werden:


"Die Firma behält sich eine Anpassung der Versorgungsleistungen (z.B. bei Änderungen des Lohn- und Gehaltsniveaus) bis zum Beginn einer Rentenzahlung vor, ohne sich jedoch auch durch wiederholte Anhebung zu einer derartigen Anpassung für die Zukunft zu verpflichten. Von einer Änderung der Versorgungsleistung werden Sie von Fall zu Fall schriftlich unterrichtet."


Eine solche Absichtserklärung kann nach freiem Belieben des Arbeitgebers angewandt werden, und erzeugt keine rechtlichen Verpflichtungen.



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