Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
Der Arbeitgeber kann zwischen verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung frei wählen.
Die hauptsächlichen Unterschiede zwischen den Durchführungswegen sind in der Tabelle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung - Zusammenfassung dargestellt; für die Einzelheiten muss auf die einzelnen Themen verwiesen werden.
Eine Kombination der Durchführungswege ist möglich, soweit steuerlich keine Doppelfinanzierung entsteht. Bei Direktversicherung und Pensionskasse gilt dabei eine gemeinsame Höchstgrenze zur Pauschalbesteuerung (nur noch für Altverträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und für die bis zum 30.06.2005 eine Beibeihaltung der Förderung nach ß40b EStG beantragt wurde).
Insbesondere bei Beziehern höherer Einkommen können Direktversicherung und selbst Versorgungen über Unterstützungskassen aus steuerlichen Gründen oft den Bedarf nicht abdecken. Hier kann zusätzlich eine innerbetriebliche Versorgungszusage erforderlich und sinnvoll sein. Insgesamt - einschließlich etwaiger Sozialversicherung - ist allerdings stets eine Überversorgung zu vermeiden.
siehe auch
Versorgungsträger
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