Direktversicherung - Sonderausgabenabzug
Beiträge zu einer Direktversicherung dürfen als steuerlicher Sonderausgabenabzug gemäß §10 EStG angesetzt werden, soweit sie nicht der Pauschalbesteuerung unterliegen. Dies kann in den Fällen interessant sein, wo die Beitragsgrenze zur Pauschalsteuer überschritten worden ist.
Die Pauschalversteuerung gemäß ß40b EStG steht ab 01.01.2005 für Neuzusagen nicht mehr zur Verfügung.
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