Direktversicherung - Lebensversicherungstarife - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Direktversicherung - Lebensversicherungstarife

Als Tarif für eine betriebliche Altersversorgung durch eine Direktversicherung kommen in Übereinstimmung mit BetrAVG §1 infrage:

  • alle Kapitalversicherungen (auch Risikoversicherungen),
  • alle Rentenversicherungen,
  • beide mit laufender oder einmaliger Beitragszahlung,
  • beide fondsgebunden oder klassisch oder mit Fondsansammlung,
  • Unfallzusatzversicherung,
  • Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung.

Die Pflegezusatzversicherung gilt nicht als betriebliche Altersversorgung.


Die Überschüsse können grundsätzlich sowohl zur Leistungserhöhung als auch zur Beitragsreduktion verwendet werden.


Unverfallbare Anwartschaften können allerdings nur dann durch die Mitgabe der Versicherung abgegolten werden (siehe Direktversicherung - versicherungsvertragliche Methode), wenn die Überschussanteile ab Beginn zur Leistungserhöhung verwendet werden.


Für den Entfall einer Pflicht für Anpassungsprüfung bei laufenden Renten ist erforderlich, dass die Überschussanteile im Rentenbezug zur Rentenerhöhung verwendet werden; das schließt auch ihre Verwendung in der Form gleichbleibender Überschussrente aus. Eine andere Möglichkeit besteht in der zusätzlichen Vereinbarung einer 1%igen garantierten Rentensteigerung im Rentenbezug.


Weitere Bedingungen an den Lebensversicherungsvertrag sind zu beachten, um die Pauschalbesteuerung der Beiträge zu ermöglichen. (Für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 entfällt die Möglichkeit der Pauschalversteuerung.)


Andere Bedingungen sind zu erfüllen, wenn der Versicherungsvertrag kapitalertragsteuerfrei sein soll Kapitalertragsteuer. Ab 01.01.2005 sind Lebensversicherungen voll steuerpflichtig. Bei Verträgen, die mindestens 12 Jahre laufen und nicht vor dem 60. Geburtstag des Versicherten enden, muss nur die Hälfte der Erträge versteuert werden.



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