Direktversicherung - Kapitalertragsteuer
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Kapitalertragsteuer in der Lebensversicherung. Erwähnenswert ist, dass es durchaus möglich ist, kapitalertragsteuerpflichtige Lebensversicherungen als Direktversicherungen zu verwenden. Die Voraussetzungen zur Pauschalbesteuerung der Beiträge sind andere als diejenigen zur Kapitalertragsteuerfreiheit.
Die Pauschalversteuerung gemäß ß40b EStG steht ab 01.01.2005 für Neuzusagen nicht mehr zur Verfügung.
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