Direktversicherung - Insolvenzsicherung
Für eine Direktversicherung ist die gesetzliche Insolvenzsicherung über den PSV nach dem Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit (siehe unverfallbare Anwartschaften) nur dann erforderlich,
- wenn noch kein unwiderrufliches Bezugsrecht für den Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen vereinbart ist, oder
- wenn für den Vertrag entweder eine Abtretung oder eine Beleihung vorliegt.
Unter einer dieser Voraussetzungen besteht dann sowohl Leistungsschutz durch den PSV als auch Beitragspflicht zum PSV.
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