Direktversicherung - Durchschnittsbildung - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Direktversicherung - Durchschnittsbildung

Sind in einem Rahmenvertrag mehrere Arbeitnehmer gemeinsam versichert, so können für den Einzelnen Direktversicherungsbeiträge bis zu 2.148 € pauschal versteuert werden, wenn im Durchschnitt ein Beitrag von 1752 € nicht überschritten wird (Stand 2004). Bei der Anwendung dieser Durchschnittsregelung dürfen Verträge über 2.148 € nicht mitberücksichtigt werden, auch nicht teilweise (§40b(2) EStG).


Die Pauschalversteuerung gemäß §40b EStG steht ab 01.01.2005 für Neuzusagen nicht mehr zur Verfügung.


siehe

Pauschalbesteuerung - Musterrahmenvertrag zur Durchschnittsbildung



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