Arbeitnehmer-Ehegatten - Besonderheiten Direktversicherung
Für die steuerliche Anerkennung einer Direktversicherung für einen Arbeitnehmer-Ehegatten (den mitarbeitenden Ehegatten des (Mit)Inhabers einer Personengesellschaft) genügt es, folgendes sicherzustellen:
- Es muss ein echtes Arbeitsverhältnis vorliegen (siehe Arbeitnehmer-Ehegatten - tatsächliches Arbeitsverhältnis);
- die Zusage muss angemessen sein (siehe Arbeitnehmer-Ehegatten - Angemessenheit einer Zusage) und es darf keine Überversorgung vorliegen.
Die Ernsthaftigkeit einer Direktversicherung wird wegen der Aussonderung der Mittel (d.h. wegen der Abführung der Beiträge an einen Lebensversicherer) i.a. unterstellt. Besondere Altersgrenzen sind bei der Direktversicherung nicht zu beachten.
Entsprechendes gilt für die Gehaltsumwandlung über eine Direktversicherung.
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