Direktversicherung - Alters- und Dauerbegrenzungen - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Betriebliche Altersvorsorge > Lexikon > Direktversicherung Begrenzungen
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Direktversicherung - Alters- und Dauerbegrenzungen

Bei einer Direktversicherung darf die Erlebensfalleistung nicht vor Vollendung des 59. Lebensjahres fällig werden, um die Pauschalbesteuerung der Beiträge zu ermöglichen (siehe auch Direktversicherung - Besteuerung beim Arbeitnehmer- Beiträge).


Diese steuerliche Vorschrift bezieht sich auf volle Lebensjahre, nicht Kalender- oder Versicherungsjahre. Beim Antrag ist darauf zu achten, dass der tatsächliche Ablauf nicht zu früh erfolgt. Empfehlung: Schlussalter 60 Jahre oder höher.


Die Pauschalversteuerung gemäß ß40b EStG steht ab 01.01.2005 für Neuzusagen nicht mehr zur Verfügung.



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal