Direktversicherung - Alters- und Dauerbegrenzungen
Bei einer Direktversicherung darf die Erlebensfalleistung nicht vor Vollendung des 59. Lebensjahres fällig werden, um die Pauschalbesteuerung der Beiträge zu ermöglichen (siehe auch Direktversicherung - Besteuerung beim Arbeitnehmer- Beiträge).
Diese steuerliche Vorschrift bezieht sich auf volle Lebensjahre, nicht Kalender- oder Versicherungsjahre. Beim Antrag ist darauf zu achten, dass der tatsächliche Ablauf nicht zu früh erfolgt. Empfehlung: Schlussalter 60 Jahre oder höher.
Die Pauschalversteuerung gemäß ß40b EStG steht ab 01.01.2005 für Neuzusagen nicht mehr zur Verfügung.
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