Betriebsübergang - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Betriebsübergang

Geht eine Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in alle Rechte und Pflichten ein: damit regelt ß613a BGB, dass alle Verpflichtungen aus einer betrieblichen Altersversorgung auf den neuen Inhaber übergehen.



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