Anrechnung von anderen Versorgungsleistungen - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Anrechnung von anderen Versorgungsleistungen

Bei einer betrieblichen Versorgungszusage ist eine Anrechnung anderer betrieblicher oder gesetzlicher Versorgungszusagen grundsätzlich möglich (siehe Gesamtversorgung). Dabei ist allerdings das sog. Auszehrungsverbot zu beachten.



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