Mitteilungen zum Versicherungsverhältnis - Lexikon Berufsunfähigkeitsversicherung
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Berufsunfähigkeitsversicherung > Lexikon > Mitteilungen
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Mitteilungen zum Versicherungsverhältnis

(1) Mitteilungen, die das bestehende Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. Für den Versicherer bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie ihm zugegangen sind. Vermittler sind zu ihrer Entgegennahme nicht bevollmächtigt.

(2 ) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie dem Versicherer unverzüglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da der Versicherer eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre ihm zuletzt bekannte Anschrift senden kann. In diesem Fall wird seine Erklärung zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie Ihnen ohne die Änderung der Anschrift bei regelmäßiger Beförderung zugegangen wäre. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.

(3) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 2 entsprechend.



Zurück zur Lexikon Startseite


ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal
 
BU vs. Kfz-Kasko – Video
BU vs. Kfz-Kasko – der Film – Berufsunfähigkeit kann jeden treffen