Versicherung beitragsfrei stellen oder Kündigung - Lexikon Berufsunfähigkeitsversicherung
 
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Versicherung beitragsfrei stellen oder Kündigung

Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung

(1) Sie können sich jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreien lassen. In diesem Fall setzt der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Rente herab, die nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode errechnet wird. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um einen als angemessen angesehenen Abzug in Höhe von ... sowie um rückständige Beiträge.

Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist mit Nachteilen verbunden. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist wegen der Verrechnung von Abschlusskosten nach dem Zillmerverfahren (vgl. Abschlusskosten) keine beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobeiträge gemessen an den gezahlten Beiträgen nur geringe oder keine Beiträge für die Bildung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung. Nähere Informationen zur beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente und ihrer Höhe können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

(2) Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt und erreicht die nach Absatz 4 zu berechnende beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente den Mindestbetrag von ... nicht, erhalten Sie - soweit vorhanden - den Rückkaufswert (§ 174, 176 VVG). Eine teilweise Befreiung von der Beitragszahlungspflicht können Sie nur verlangen, wenn die verbleibende beitragspflichtige Berufsunfähigkeitsrente mindestens ... beträgt.

Kündigung

(3) Anstelle einer Beitragsfreistellung nach Absatz 1 können Sie Ihre Versicherung zu dem dort genannten Termin jederzeit ganz oder teilweise schriftlich kündigen. Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, darf die verbleibende beitragspflichtige versicherte Rente nicht unter einen Mindestbetrag von ... sinken.

(4) Mit Kündigung erlischt die Versicherung, ohne dass ein Rückkaufswert fällig wird. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung berufsunfähig, bleiben anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Versicherung von der Kündigung unberührt.

Beitragsrückzahlung

(5) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.



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