Württembergische ASU - Vorsorge Tarif - Vorsorgezusatzversicherung
 
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Württembergische Vorsorge Zusatzversicherung Tarif Württembergische ASU

Im Tarif Württembergische ASU werden Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen für Kinder, Frauen und Männer zu 80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren erstattet. Dies entspricht so einem Erstattungsbetrag von 400 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren


Der Tarif sieht zahlreiche ergänzende Leistungen vor, z. B. 125 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren für Sehhilfen oder auch Leistungen für Hilfsmittel und gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen


Die Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen und werden bis zum Regelhöchstsatz (2,3-fachen Satz) erstattet.


Württembergische

Württembergische ASU
 


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Kurzübersicht - Tarif Württembergische ASU

Erweiterter Gesundheits-CheckJa
SchlaganfallvorsorgeuntersuchungJa
Schilddrüsen-VorsorgeuntersuchungJa
Osteoporose-VorsorgeJa
Glaukom-VorsorgeuntersuchungenJa
Überprüfung der LungenfunktionNein
Früherkennung DemenzJa
Ergänzende UltraschalluntersuchungenJa, keine Begrenzung
HIV-TestNein
SporttauglichkeitsuntersuchungNein
BesonderheitenJa
HöchstsatzNein, Regelhöchstsatz
Konstante Beiträge im Alter?Steigend, da ohne Alterssparanteil
Volle Leistung von Anfang anJa
Vorleistung der GKVJa und nein
SchutzimpfungenJa, 400 EUR / 24 Monate (aus Gesamtbudget)
PräventivmaßnahmenNein
Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen400 EUR / 24 Monate für Vorsorgeuntersuchungen u. Schutzimpfungen (ergänzende Leistungen)
Kinder und JugendlicheJa, U6a, U9a, U9b u. J2
Augenärztliche UntersuchungenJa
Ohrenärztliche UntersuchungenJa
Erweiterte KrebsvorsorgeJa
DarmkrebsfrüherkennungJa
Hautärztliche UntersuchungenJa
Helicobacter-Pylori-TestJa
Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur BrustkrebsvorsorgeJa
Untersuchungen während der SchwangerschaftJa
Prostata-Vorsorge (PSA-Test)Ja
Mindestversicherungsdauer2 Jahre
Kündigungsfristen3 Monate
Wechsel GKVKeine Auswirkung
Statuswechsel GKVKeine Auswirkung
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz?Nein
Tarife mit Gesundheitsfragen?Ja
Kinder unter 18?Ja
Sicher versichert?Ja, nach 36 Monaten
GesundheitsfragenJa, Gesundheitsfragen
Versichertenkarte (Chipkarte)Nein
Leistungsanspruch ab?3 Monate
Leistungsanspruch ab?8 Monate, nur für Psychotherapie, Entbindung, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
Erlass WartezeitenJa


Wir haben in unserem Onlinerechner den Vorsorge Tarif der Württembergische verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Vorsorge Zusatzversicherung der Württembergische können Sie bauen.


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Fragen & Antworten - Tarif Württembergische ASU im Detail



Leistet der Tarif auch für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check?

Ja, der Tarif Württembergische ASU leistet für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check. Diese Untersuchung dient der Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes) sowie Erkrankungen der inneren Organe. Zum Leistungsumfang zählen

  • Klinische Untersuchung
  • Großes Blutbild und Bestimmung von Stoffwechselwerten
  • Belastungs-EKG
  • Sonographie von Organen


Leistet der Tarif auch für eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung?

Ja, der Tarif Württembergische ASU erstattet eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung durch Messung der Strömungsverhältnisse mittels Sonographie der Halsarterien.



Leistet der Tarif auch für eine Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung?

Ja, der Tarif Württembergische ASU leistet für die Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung durch die Bestimmung des TSH-Wertes im Blut. 



Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Osteoporose-Vorsorge?

Ja, der Tarif Württembergische ASU leistet für Osteoporose-Vorsorge durch die Bestimmung des Mineralgehaltes des Knochengerüsts (Osteodensitometrie).



Leistet der Tarif auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen?

Ja, der Tarif Württembergische ASU leistet auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen.



Leistet der Tarif auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion?

Nein, der Tarif Württembergische ASU leistet nicht für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion (inklusive Ruhespirographie und Flussvolumenkurve).



Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Früherkennung einer Demenz?

Ja, der Tarif Württembergische ASU leistet auch für orientierte Testuntersuchungen zur Früherkennung einer Demenz.



Leistet der Tarif auch für ergänzende Ultraschalluntersuchungen?

Jazusätzlich zu den Ultraschall-Untersuchungen aus dem Großen Gesundheits-Check und aus der Krebsvorsorge werden aus dem Tarif Württembergische ASU auch zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen erstattet. Die Anzahl der Organe ist nicht begrenzt.



Leistet der Tarif auch für einen HIV-Test?

Nein, der Tarif Württembergische ASU sieht keine Leistungen für HIV-Tests vor.



Leistet der Tarif auch für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung?

Nein, der Tarif Württembergische ASU leistet nicht für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung.



Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, die Leistungen werden bis zum Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) erstattet.

Ja, der Tarif Württembergische ASU sieht folgende ergänzenden Leistungen vor:

  • Zahnmedizinische Vorsorge im Rahmen der Erstattungsgrenze für alle Tarifleistungen insgesamt in Höhe von 400 EUR innerhalb von zwei  Jahren (z. B. professionelle Zahnreinigung, Fluoridierungsmaßnahmen und Fissurenversiegelung)
  • 80 % der Aufwendungen für Hilfsmittel bis zur Höhe der ortsüblichen Preise, 50 % der Aufwendungen, wenn die GKV keine Vorleistung hierfür erbringt. Aufwendungen für Hörgeräte werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500 EUR je Hörgerät erstattet.
  • 100 % für Sehhilfen (Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen) bis zu einem Betrag von 125 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren
  • Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen (Differenzkosten für freie Krankenhauswahl), wenn die GKV in Vorleistung geht
  • Gesetzliche Zuzahlungen (zu Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege, vollstationärer Krankehausbehandlung, Anschlussheilbehandlung und stationärer Reha), wenn der Sozialversicherungsträgers in Vorleistung geht




Erstattet die Versicherung die ärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung?

Nein, die Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)  bzw. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) erstattet.

Die Behandlungen müssen von einem niedergelassenen und approbierten Arzt durchgeführt werden. Eine Kassenzulassung ist nicht zwingend erforderlich.



Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt drei Alters- und Beitragsgruppen. Ab dem Kalenderjahr, in dem der Versicherte das 30. und 50. Lebensjahr vollendet, ist der in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag zu zahlen.

Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Ja, der Tarif Württembergische ASU leistet sofort in voller Höhe.

Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.



Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung der GKV im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen ist nicht Voraussetzung für die tarifliche Leistung. 

Sollte jedoch ein Anspruch auf Leistungen der GKV bestehen, müssen diese immer zuerst in Anspruch genommen werden. 

Die Vorlage eines Vorleistungs- bzw. Ablehnungsvermerks seitens der GKV ist nicht erforderlich.


Nein, Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen werden nur dann erbracht, wenn die GKV in Vorleistung geht.

Leistungen für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen werden nur dann erbracht wenn der Sozialversicherungsträger in Vorleistung geht.

Erbringt die GKV keine Vorleistungen für Hilfsmittel, reduziert sich der Erstattungssatz auf 50 %.



Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, erstattet werden 80 % der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für

  • Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen


Es gilt die generelle Summenbegrenzung für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen in Höhe von insgesamt 400 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren. 



Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?

Nein, der Tarif Württembergische ASU leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.



Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen

Die Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen(inkl. zahnmedizinische Vorsorge) und Schutzimpfungenwerden zu 80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren erstattet. Dies entspricht so einem Erstattungsbetrag von 400 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren.


Für Hilfsmittel werden ebenfalls 80 % der Aufwendungen bis zur Höhe der ortsüblichen Preise nach Abzug der GKV-Leistung erstattet. Erbringt die GKV keine Leistung, werden 50 % erstattet. Beträgt der Kaufpreis für Hilfsmittel 750 EUR oder mehr, so ist die vorherige Leistungszusage der Württembergischen einzuholen. Leistungen für Hörgeräte werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500 EUR erstattet.  


Für Sehhilfen (Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen) werden 100 % bis zu einem Betrag von 125 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren erstattet.


Ergänzend stehen 100 % Erstattungzur Verfügung für

  • Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen (Differenzkosten für freie Krankenhauswahl)
  • Gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen(zu Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege, vollstationärer Krankehausbehandlung, Anschlussheilbehandlung und stationärer Reha)


Leistet der Tarif auch für empfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, der Tarif Württembergische ASU sieht Leistungen für folgende zusätzlichen Untersuchungen vor:

  • U6a (Einmalige Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U6 im 15.-18. Lebensmonat)
  • U9a (Erste Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U9 im 8. Lebensjahr)
  • U9b (Zweite Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U9 im 10. Lebensjahr)
  • J 2 (Einmalige Wiederholung der Jugendlichenvorsorgeuntersuchung J1 im 14.-16. Lebensjahr)


Leistet der Tarif auch für empfohlene augenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, der Tarif Württembergische ASU sieht folgende Leistungen für augenärztliche Untersuchungen vor:

  • Früherkennungsuntersuchung der Augen (Augen-Check) für Kinder und Jugendliche im 7. - 15. Lebensjahr




Leistet der Tarif auch für empfohlene ohrenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, der Tarif Württembergische ASU sieht Leistungen für eine Früherkennungsuntersuchung der Ohren (Gehör-Check) für Kinder und Jugendliche im 7. - 15. Lebensjahr vor.



Leistet der Tarif für eine große, erweiterte Krebsvorsorge?

Ja, aus dem Tarif Württembergische ASU werden Leistungen für eine große, erweiterte Krebsvorsorge erbracht. Zum Leistungsumfang zählen

  • Körperliche Untersuchung
  • Großes Blutbild
  • Sonographie von inneren Organen




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung?

Ja, im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung werden aus dem Tarif Württembergische ASU Leistungen für einen Stuhlbluttest bzw. eine Darmspiegelung (Koloskopie) erbracht.



Leistet der Tarif auch für empfohlene hautärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, der Tarif Württembergische ASU erbringt Leistungen für ein Hautkrebs-Screening mittels Auflichtmikroskopie.



Leistet der Tarif für den Helicobacter-Pylori-Test?

Ja, der Tarif Württembergische ASU leistet für den Helicobacter-Pylori-Test



Leistet der Tarif für Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge?

Ja, der Tarif Württembergische ASU sieht folgende Leistungen zur Brustkrebsvorsorge vor:

  • Sonographie der Brust
  • Mammographie (Röntgenuntersuchung  der Brust)


Leistet der Tarif auch für empfohlene Untersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, aus dem Tarif Württembergische ASU werden folgende ergänzende Untersuchungen erstattet:

  • Zusätzliche Sonographie (Ultraschalluntersuchung)
  • Triple-Test




Leistet der Tarif auch für Prostata-Vorsorge (PSA-Test)?

Ja, der Tarif Württembergische ASU erstattet den PSA-Test im Rahmen eines Bluttests  zur Früherkennung eines Prostata-Karzinoms.



Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?




Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.



Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.



Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.



Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.



Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.



Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechneten Vorsorgeuntersuchungen. 



Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.



Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.



Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.

In § 14 Abs. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die Württembergische nicht auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes



Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, die Abrechnung der Vorsorgemaßnahmen erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Für die nicht mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnungsfähigen Behandlungsmaßnahmen erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese Rechnung senden Sie dann an die Württembergische. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Belege papierlos über die Rechnungs-App der Württembergischen zur Erstattung einzureichen.



Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die allgemeine Wartezeit für alle Behandlungsleistungen beträgt drei Monate

Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Württembergische bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.

Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die besondere Wartezeit beträgt acht Monate und gilt nur für psychotherapeutische Behandlungen, Entbindungen, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.



Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Ja, ein Erlass der allgemeinen und besonderen Wartezeit kann durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beantragt werden.

Es ist das Formular der Württembergischen zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Bitte setzen Sie diese Summe in Relation zu den Monatsbeiträgen, die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.




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