ARAG Versicherung V 100 - Vorsorge Tarif - Vorsorgezusatzversicherung
 
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ARAG Versicherung Vorsorge Zusatzversicherung Tarif ARAG Versicherung V 100

Der Tarif ARAG V 100 erstattet 100 % bis 1.000 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Frauen und Männer zur Früherkennung von Krankheiten.


Darüber hinaus stehen 200 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren für Schutzimpfungen zur Verfügung.


Geleistet wird bis zum Höchstsatz (3,5-fachen Satz) der Gebührenordnung für Ärzte. Für den Tarif ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.


ARAG Versicherung

ARAG Versicherung V 100
 


Dieser Tarif ist nicht abschließbar, aber Sie können aktuelle Tarife der Vorsorge Zusatzversicherung direkt im Onlinerechner vergleichen ...


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Kurzübersicht - Tarif ARAG Versicherung V 100

Erweiterter Gesundheits-CheckJa
SchlaganfallvorsorgeuntersuchungJa
Schilddrüsen-VorsorgeuntersuchungJa
Osteoporose-VorsorgeJa
Glaukom-VorsorgeuntersuchungenJa
Überprüfung der LungenfunktionJa
Früherkennung DemenzJa
Ergänzende UltraschalluntersuchungenJa, vier weitere Organe
HIV-TestJa
SporttauglichkeitsuntersuchungJa
BesonderheitenJa
HöchstsatzJa
Konstante Beiträge im Alter?Konstant, da mit Alterssparanteil
Volle Leistung von Anfang anJa
Vorleistung der GKVJa
SchutzimpfungenJa, 200 EUR / 24 Monate
PräventivmaßnahmenNein
Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen1.000 EUR / 24 Monate für Vorsorgeuntersuchungen 200 EUR / 24 Monate für Schutzimpfungen
Kinder und JugendlicheJa, U6a, U9a, U9b u. J2
Augenärztliche UntersuchungenJa
Ohrenärztliche UntersuchungenJa
Erweiterte KrebsvorsorgeJa
DarmkrebsfrüherkennungJa
Hautärztliche UntersuchungenJa
Helicobacter-Pylori-TestJa
Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur BrustkrebsvorsorgeJa
Untersuchungen während der SchwangerschaftJa
Prostata-Vorsorge (PSA-Test)Ja
Mindestversicherungsdauer2 Jahre
Kündigungsfristen3 Monate
Wechsel GKVKeine Auswirkung
Statuswechsel GKVKeine Auswirkung
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz?Nein
Tarife mit Gesundheitsfragen?Nein
Kinder unter 18?Ja
Sicher versichert?Ja
GesundheitsfragenKeine Gesundheitsfragen
Versichertenkarte (Chipkarte)Nein
Leistungsanspruch ab?3 Monate
Leistungsanspruch ab?8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung
Erlass WartezeitenJa


Wir haben in unserem Onlinerechner den Vorsorge Tarif der ARAG Versicherung verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Vorsorge Zusatzversicherung der ARAG Versicherung können Sie bauen.


Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Tarifs ARAG Versicherung V 100 zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.



Fragen & Antworten - Tarif ARAG Versicherung V 100 im Detail



Ja, zu einem Lifestyle-Check gehören folgende Untersuchungen:

  • Umfangreiche Patientenbefragung
  • Erstellung des Body-Mass-Index (BMI)
  • Blutdruckmessung
  • Bestimmung der Stoffwechselwerte


Diese Untersuchungen gehören im Tarif ARAG V 100 zum Großen Gesundheits-Check, können aber auch einzeln in Anspruch genommen werden. Damit werden aus dem Tarif ARAG V 100 Leistungen für einen Lifestyle-Check erbracht.









Leistet der Tarif auch für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check?

Ja, der Tarif ARAG V 100 leistet für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check. Diese Untersuchung dient der Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes) sowie Erkrankungen der inneren Organe. Zum Leistungsumfang zählen

  • Klinische Untersuchung
  • Großes Blutbild und Bestimmung von Stoffwechselwerten
  • Belastungs-EKG
  • Sonographie von bis zu vier Organen
  • Lungenfunktionsprüfung


Leistet der Tarif auch für eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung?

Ja, der Tarif ARAG V 100 erstattet eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung durch Messung der Strömungsverhältnisse mittels Sonographie der Halsarterien.



Leistet der Tarif auch für eine Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung?

Ja, der Tarif ARAG V 100 leistet für die Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung durch die Bestimmung des TSH-Wertes im Blut. 



Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Osteoporose-Vorsorge?

Ja, der Tarif ARAG V 100 leistet für Osteoporose-Vorsorge durch die Bestimmung des Mineralgehaltes des Knochengerüsts (Osteodensitometrie).



Leistet der Tarif auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen?

Ja, der Tarif ARAG V 100 leistet auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen.



Leistet der Tarif auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion?

Ja, der Tarif ARAG V 100 leistet auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion (inklusive Ruhespirographie und Flussvolumenkurve).



Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Früherkennung einer Demenz?

Ja, der Tarif ARAG V 100 leistet auch für orientierte Testuntersuchungen zur Früherkennung einer Demenz.



Leistet der Tarif auch für ergänzende Ultraschalluntersuchungen?

Ja, zusätzlich zu den Ultraschall-Untersuchungen aus dem Großen Gesundheits-Check und aus der Krebsvorsorge werden aus dem Tarif ARAG V 100 auch Ultraschall-Untersuchungen von bis zu vier weiteren Organen erstattet.



Leistet der Tarif auch für einen HIV-Test?

Ja, der Tarif ARAG V 100 sieht auch Leistungen für HIV-Tests vor.



Leistet der Tarif auch für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung?

Ja, zu einer Sporttauglichkeitsuntersuchung gehören folgende Leistungen:

  • Körperliche Untersuchung
  • Bestimmung der Blut- und Stoffwechselwerte
  • Belastungs-EKG
  • Lungenfunktionstest


Diese Untersuchungen gehören im Tarif ARAG V 100 zum Großen Gesundheits-Check, können aber auch einzeln in Anspruch genommen werden. Damit werden aus dem Tarif ARAG V 100 Leistungen für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung erbracht.



Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, wenn die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung durchgeführt werden kann, muss sie von Ärzten mit Kassenzulassung durchgeführt und über die GKV abgerechnet werden. Privatärztliche Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden können.



Erstattet die Versicherung die ärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung?

Ja, die Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Wenn die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung durchgeführt werden kann, muss sie von Ärzten mit Kassenzulassung durchgeführt und über die GKV abgerechnet werden. Privatärztliche Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden können.



Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.

Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Ja, der Tarif ARAG V 100 leistet sofort in voller Höhe.
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.



Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung der GKV ist nicht Voraussetzung für die tarifliche Leistung. 

Sollte jedoch ein Anspruch auf Leistungen der GKV bestehen, müssen diese immer zuerst in Anspruch genommen werden. Die Original-Rechnungen oder Duplikate müssen dann mit einem Vermerk über die gewährten bzw. nicht gewährten Leistungen der GKV versehen sein und so bei der ARAG eingereicht werden. 



Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, erstattet werden 100 % der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für

  • Schutzimpfungen gemäß STIKO
  • Impfung gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen


Die Erstattungsleistung für Schutzimpfungen ist auf 200 EUR innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren begrenzt.



Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?

Nein, der Tarif ARAG V 100 leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.



Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen

Die Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren erstattet.


Die Aufwendungen für Schutzimpfungen werden zu 100 % bis zu einem Betrag von 200 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren erstattet.



Leistet der Tarif auch für empfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, der Tarif ARAG V 100 sieht Leistungen für folgende zusätzlichen Untersuchungen vor:

  • U6a (Einmalige Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U6 im 15.-18. Lebensmonat)
  • U9a (Erste Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U9 im 8. Lebensjahr)
  • U9b (Zweite Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U9 im 10. Lebensjahr)
  • J 2 (Einmalige Wiederholung der Jugendlichenvorsorgeuntersuchung J1 im 14.-16. Lebensjahr)


Leistet der Tarif auch für empfohlene augenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, der Tarif ARAG V 100 sieht folgende Leistungen für augenärztliche Untersuchungen vor:

  • Früherkennungsuntersuchung der Augen (Augen-Check) für Kinder und Jugendliche im 7. - 15. Lebensjahr


Diese Untersuchungen können je einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.



Leistet der Tarif auch für empfohlene ohrenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, der Tarif ARAG V 100 sieht Leistungen für eine Früherkennungsuntersuchung der Ohren (Gehör-Check) für Kinder und Jugendliche im 7. - 15. Lebensjahr vor.

Diese Untersuchung kann einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.



Leistet der Tarif für eine große, erweiterte Krebsvorsorge?

Ja, aus dem Tarif ARAG V 100 werden Leistungen für eine große, erweiterte Krebsvorsorge erbracht. Zum Leistungsumfang zählen

  • Körperliche Untersuchung
  • Großes Blutbild
  • Sonographie von bis zu vier inneren Organen




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung?

Ja, im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung werden aus dem Tarif ARAG V 100 Leistungen für einen Stuhlbluttest bzw. eine Darmspiegelung (Koloskopie) erbracht.



Leistet der Tarif auch für empfohlene hautärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, der Tarif  ARAG V 100 erbringt Leistungen für ein Hautkrebs-Screening mittels Auflichtmikroskopie.



Leistet der Tarif für den Helicobacter-Pylori-Test?

Ja, der Tarif ARAG V 100 leistet für den Helicobacter-Pylori-Test



Leistet der Tarif für Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge?

Ja, der Tarif ARAG V 100 sieht folgende Leistungen zur Brustkrebsvorsorge vor:

  • Sonographie der Brust
  • Mammographie (Röntgenuntersuchung  der Brust)


Leistet der Tarif auch für empfohlene Untersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, aus dem Tarif ARAG V 100 werden folgende ergänzende Untersuchungen erstattet:

  • Zusätzliche Sonographie (Ultraschalluntersuchung)
  • Triple-Test


Die Untersuchungen können je einmal während der Schwangerschaft in Anspruch genommen werden.



Leistet der Tarif auch für Prostata-Vorsorge (PSA-Test)?

Ja, der Tarif ARAG V 100 erstattet den PSA-Test im Rahmen eines Bluttests  zur Früherkennung eines Prostata-Karzinoms.



Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?




Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.



Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.



Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.



Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.



Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.



Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechneten Vorsorgeuntersuchungen. 



Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Nein, der Versicherer stellt keine Gesundheitsfragen im Antrag.



Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.



Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Abs. 1 Teil II der AVB verzichtet die ARAG auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes


Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Die ARAG verzichtet für den V 100 auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.



Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, die Abrechnung der Vorsorgemaßnahmen erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Für die nicht mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnungsfähigen Behandlungsmaßnahmen erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese Rechnung senden Sie dann im Original an die ARAG. 



Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die allgemeine Wartezeit für alle Behandlungsleistungen beträgt drei Monate

Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die ARAG bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.



Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die besondere Wartezeit beträgt acht Monate und gilt nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindungen.



Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Ja, ein Erlass der allgemeinen und besonderen Wartezeit kann durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beantragt werden.

Es ist das Formular der ARAG zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Bitte setzen Sie diese Summe in Relation zu den Monatsbeiträgen, die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.




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