Entscheidungshilfen DKV KGZ1 Krankenhaus-Zusatzversicherung - Unsere Empfehlung
 
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Entscheidungshilfen DKV KGZ1 Krankenhaus Zusatzversicherung - Unsere Empfehlung


Tarifleistungen: Der Tarif KGZ1 der DKV bietet Leistungen für die stationäre Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, sowie vor- und nachstationäre Behandlungen.


Die Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz der Gebührenordnung begrenzt.


Auf die Anzeigepflicht gemäß § 9 AVB ist zu achten! Jede Krankenhausbehandlung ist innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen.


Ersatzkrankenhaustagegeld: Werden Wahlleistungen nicht in Anspruch genommen, erfolgt die Auszahlung eines Ersatzkrankenhaustagegeldes.


25 EUR pro Tag bei Verzicht auf die Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer und zeitgleich Verzicht auf die gesondert berechenbare chefärztliche / wahlärztliche  Behandlung.


Wartezeiten:  Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate, die besonderen Wartezeiten acht Monate. Letztere gelten nur für Entbindungen. Ein Erlass der Wartezeiten kann durch Vorlage eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses beantragt werden. Die Kosten für ein solches Dokument liegen bei ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller selbst zu tragen.


Kündigungsrecht: Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht.


Beitragskalkulation: Der Tarif wurde inkl. Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag wurde konstant kalkuliert, er unterliegt aber den durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ausgelösten Anpassungsmöglichkeiten.


Schadenfreiheitsrabatte oder Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen sind in diesem Tarif nicht einkalkuliert.


Fazit

Der Tarif KGZ1 der DKV befindet sich im Mittelfeld der stationären Krankenzusatzversicherungen. Er bietet leider keine Leistungen für ambulanten Operationen und ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen. Zudem ist der Tarif sogar teurer als die leistungsstärkeren Tarife ARAG 261 und Barmenia TopS.




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