Die Universa basiert auf der ersten deutschen privaten Krankenversicherung, dem Nürnberger Allgemeine Kranken-Unterstützungs-Verein von 1843. Nach 1951 und Gründung bzw. Umbenennung ist die Versicherung in ganz Deutschland als Universa tätig und hat den Sitz in Nürnberg mit ca. 770 Mitarbeiter.
Die Universa hat ein überschaubares Portfolio, die Ambulante Zusatzversicherung wird von uns in drei Tarifvarianten verglichen: Universa uni-med A Komfort, Universa uni-med A Premium und Universa uni-med A Exklusiv.
Was leistet der Tarif?
Heilpraktiker | 50 % Kostenübernahme | |
Arzt für Naturheilverfahren |
Ambulante Behandlungen, verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel | |
Leistungsumfang | Der Tarif leistet bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne oder dem Hufelandverzeichnis. | |
Erstattungshöhe | Bis 600 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren. | |
Leistungshöhe | 100 % des Rechnungsbetrages, bis 200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren. | |
Sehhilfen | 100 %, bis 125 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren (zusammen mit den Kosten für Schutzimpfungen) | |
Psychotherapie | 100 %, bis 125 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren (zusammen mit den Kosten für Vorsorgeuntersuchungen) | |
Wartezeit | Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Die besondere Wartezeit beträgt acht Monate und gilt für psychotherapeutische Leistungen und Entbindungen. | |
Zusatzleistungen | Osteopathische Leistungen: Die uniVersa leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Voraussetzung hierfür ist, dass die osteopathische Behandlung von einem Arzt auf Privatrezept verordnet wird. Lasik / Lasek: Laserbehandlung zur Sehschärfenkorrektur (z.B. Lasik / Lasek) nach Ablauf des 2. Versicherungsjahres bis zu 250 EUR pro Auge bzw. nach Ablauf des 4. Versicherungsjahres bis zu 500 EUR pro Auge, wenn die Maßnahme erst zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommen wird. |
Der Tarif uni-med A Komfort der Universa erstattet 50 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 50 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 50 % der Kosten für osteopathische Behandlungen von Mitgliedern des Berufsverbandes der Osteopathen, innerhalb von zwei Kalenderjahren bis 600 EUR Rechnungbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 300 EUR in zwei Kalenderjahren. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Osteopathen können im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise abrechnen. Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 200 EUR erstattet. Für Lasik- OP u.ä. werden pro Auge zwischen 250 und 500 EUR erstattet. Für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden innerhalb von 24 Monaten bis zu 125 EUR erstattet.
Was leistet der Tarif?
Heilpraktiker | 70 % Kostenübernahme | |
Arzt für Naturheilverfahren |
Ambulante Behandlungen, verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel | |
Leistungsumfang | Der Tarif leistet bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne oder dem Hufelandverzeichnis. | |
Erstattungshöhe | Bis 1.200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren. | |
Leistungshöhe | 100 % des Rechnungsbetrages, bis 250 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren. | |
Sehhilfen | 100 %, bis 250 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren (zusammen mit den Kosten für Schutzimpfungen) | |
Psychotherapie | 100 %, bis 250 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren (zusammen mit den Kosten für Vorsorgeuntersuchungen) | |
Wartezeit | Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Die besondere Wartezeit beträgt acht Monate und gilt für psychotherapeutische Leistungen und Entbindungen. | |
Zusatzleistungen | Osteopathische Leistungen: Die uniVersa leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Voraussetzung hierfür ist, dass die osteopathische Behandlung von einem Arzt auf Privatrezept verordnet wird. Lasik / Lasek: Laserbehandlung zur Sehschärfenkorrektur (z.B. Lasik / Lasek) nach Ablauf des 2. Versicherungsjahres bis zu 500 EUR pro Auge bzw. nach Ablauf des 4. Versicherungsjahres bis zu 1.000 EUR pro Auge, wenn die Maßnahme erst zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommen wird. |
Der Tarif uni-med A Premium der Universa erstattet 70 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 70 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 70 % der Kosten für osteopathische Behandlungen von Mitgliedern des Berufsverbandes der Osteopathen, innerhalb von zwei Kalenderjahren bis 1.715 EUR Rechnungbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.200 EUR in zwei Kalenderjahren. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Osteopathen können im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise abrechnen. Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 250 EUR erstattet. Für Lasik- OP u.ä. werden pro Auge zwischen 500 und 1.000 EUR erstattet. Für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden innerhalb von 24 Monaten bis zu 250 EUR erstattet.
Was leistet der Tarif?
Heilpraktiker | 90 % Kostenübernahme | |
Arzt für Naturheilverfahren |
Ambulante Behandlungen, verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel | |
Leistungsumfang | Der Tarif leistet bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne oder dem Hufelandverzeichnis. | |
Erstattungshöhe | Bis 1.800 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren. | |
Leistungshöhe | 100 % des Rechnungsbetrages, bis 300 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren. | |
Sehhilfen | 100 %, bis 375 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren (zusammen mit den Kosten für Schutzimpfungen) | |
Psychotherapie | 100 %, bis 375 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren (zusammen mit den Kosten für Vorsorgeuntersuchungen) | |
Wartezeit | Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Die besondere Wartezeit beträgt acht Monate und gilt für psychotherapeutische Leistungen und Entbindungen. | |
Zusatzleistungen | Osteopathische Leistungen: Die uniVersa leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Voraussetzung hierfür ist, dass die osteopathische Behandlung von einem Arzt auf Privatrezept verordnet wird. Lasik / Lasek: Laserbehandlung zur Sehschärfenkorrektur (z.B. Lasik / Lasek) nach Ablauf des 2. Versicherungsjahres bis zu 750 EUR pro Auge bzw. nach Ablauf des 4. Versicherungsjahres bis zu 1.500 EUR pro Auge, wenn die Maßnahme erst zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommen wird. |
Der Tarif uni-med A Exklusiv der Universa erstattet 90 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 90 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 90 % der Kosten für osteopathische Behandlungen von Mitgliedern des Berufsverbandes der Osteopathen, innerhalb von zwei Kalenderjahren bis 2.000 EUR Rechnungbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.800 EUR in zwei Kalenderjahren. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Osteopathen können im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise abrechnen. Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 300 EUR erstattet. Für Lasik- OP u.ä. werden pro Auge zwischen 750 und 1.500 EUR erstattet. Für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden innerhalb von 24 Monaten bis zu 375 EUR erstattet.