HALLESCHE + BKK-VBU ZKV-HP+S - Ambulanter Tarif - Heilpraktiker Zusatzversicherung
 
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HALLESCHE Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarif HALLESCHE + BKK-VBU ZKV-HP+S

SPEZIAL-Tarif ohne Gesundheitsprüfung


Der Tarif + BKK-VBU ZKV-HP+S erstattet 100 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, bis zu einem Rechnungsbetrag von 420 EUR pro Kalenderjahr.


Im ersten Kalenderjahr reduziert sich der Erstattungsanspruch für jeden nicht versicherten Monat um 35 EUR. Aufwendungen für Sehhilfen werden zu 100 % erstattet, bis 240 EUR innerhalb von 24 Monaten.


Zusammen mit diesem Versicherungsschutz, können Sie bei uns den Wechsel zur BKK-VBU beantragen und erhalten die Leistungen, die Sie schon immer wollten, endlich auch ohne Gesundheitsprüfung!


HALLESCHE

HALLESCHE + BKK-VBU ZKV-HP+S
 


Dieser Tarif ist nicht abschließbar, aber Sie können aktuelle Tarife der Heilpraktiker Zusatzversicherung direkt im Onlinerechner vergleichen ...


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Kurzübersicht - Tarif HALLESCHE + BKK-VBU ZKV-HP+S

Konstante Beiträge im Alter?Steigend, da ohne Alterssparanteil
BesonderheitenJa
Erstattung für Alternativmedizin420 EUR / Kalenderjahr
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?Ja, bei Beginn zum 01.01.
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen?Nicht erforderlich
VorsorgeuntersuchungenNein
SchutzimpfungenKeine Erstattung aus der Zusatzversicherung. Aber Chip-Kartenleistung der BKK-VBU.
PräventivmaßnahmenKeine Erstattung aus der Zusatzversicherung. Aber BKK-VBU Leistung, 80% bis 400 EUR.
ZuzahlungenNein
Med. Behandlung im Ausland?Nein
HörgeräteNein
HeilpraktikerbehandlungJa, 100 %
Arzneimittel vom HeilpraktikerJa, 100 %
Heilmittel vom HeilpraktikerJa, 100 %
Osteopathische LeistungenJa, 100 %
Psychotherapeutische LeistungenJa, 100 %
Höchstsatz GebührenverzeichnisJa
TeilheilpraktikerJa
Brillen und KontaktlinsenJa, 240 EUR / 24 Monate
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an?Ja
GlaukomvorsorgeNein
Sonnenbrille mit StärkengläserJa, mit med. Begründung
Lasik OPNein
SehschärfenänderungKein zusätzlicher Leistungsanspruch
Mehrbeitrag für Brillenträger?Nein
Stiftung Warentest (Finanztest)Der Tarif wurde nicht getestet
Mindestversicherungsdauer2 Jahre
Kündigungsfristen3 Monate
Wechsel GKVhöherer Beitrag
Statuswechsel GKVKeine Auswirkung
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz?Nein
Tarife mit Gesundheitsfragen?Nein
Kinder unter 18?Ja
Sicher versichert?Ja, sofort
GesundheitsfragenKeine Gesundheitsfragen
Versichertenkarte (Chipkarte)Nein
Leistungsanspruch ab?3 Monate Wartezeit
Leistungsanspruch ab?3 Monate Wartezeit
Erlass WartezeitenKein Wartezeiterlass
Arzt für NaturheilverfahrenKeine, aber Leistung der BKK-VBU
Arzneimittel vom ArztKeine Erstattung, aber bis zu 100 EUR von der BKK-VBU
Heilmittel vom ArztKeine Erstattung
Höchstsatz HufelandverzeichnisKeine Erstattung nach Hufeland aus der Zusatzversicherung. Aber Chip-Kartenleistung der BKK-VBU


Wir haben in unserem Onlinerechner den Heilpraktiker Tarif der HALLESCHE verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Ambulanten Zusatzversicherung der HALLESCHE können Sie bauen.


Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Tarifs HALLESCHE + BKK-VBU ZKV-HP+S zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.



Fragen & Antworten im Detail - Tarif HALLESCHE + BKK-VBU ZKV-HP+S



Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt mehrere Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte bezahlen den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Beitrag. 



Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, beginnt die Versicherung nicht am 01. Januar eines Kalenderjahres, dann vermindert sich für dieses Kalenderjahr der Erstattungsbetrag für Heilpraktikerleistungen von 420 EUR um jeweils 35 EUR für jeden nicht versicherten Monat.

Der Tarif sieht darüber hinaus keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.



Höhe der Erstattung für Alternativmedizin

100% bis zu einem Gesamtbetrag von 420 EUR werden pro Kalenderjahr aus dem Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S erstattet.



Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Ja, bei Versicherungsbeginn zum 01.01. eine Jahres leistet der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP sofort in voller Höhe, bis zu 420 EUR.
Bei späterem Beginn werden für den Heilpraktikerbereich für jeden nicht versicherten Monat von diesem Betrag 35 EUR abgezogen. Die Leistung für Sehhilfen steht unabhängig vom Beginn voll zur Verfügung.


Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung der BKK-VBU ist nicht erforderlich.

Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?

Nein, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S leistet nicht für Vorsorgeuntersuchungen.



Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Nein, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S leistet nicht für Schutzimpfungen.

Aber die BKK-VBU erstattet als Satzungsleistung über Chip-Karte oder auf Privatrezept ,100% der Kosten ärztlich empfohlene Schutzimpfungen. Sowohl im Inland als auch bei privaten Auslandsreisen, für die ganze Familie.



Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?

Nein, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.

Aber die BKK-VBU erstattet als Satzungsleistung bis zu 400 EUR pro Jahr.

Bis zu zwei zertifizierte Gesundheitskurse in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Entspannung und Reduzierung von Genuss- und Suchtmittelkonsum werden dabei zu 80 % erstattet.



Leistet der Tarif auch für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel usw.?

Nein, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S leistet nicht für Zuzahlungen.



Leistet der Tarif auch bei medizinischen Behandungen im Ausland?

Nein, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S leistet nicht bei einem im Ausland akut eintretenden Versicherungsfall für ambulante und stationäre Heilbehandlung oder zahnärztliche Notversorgung.

Wir empfehlen Ihnen daher für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.



Werden auch die Kosten für ein Hörgerät mit übernommen?

Nein, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S leistet nicht für Hörgeräte.



Leistet der Tarif auch für traditionelle Chinesische Medizin (TCM)?




Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?

100 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen.

Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.



Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?

100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.



Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?

100 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.



Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?

100 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6.

Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 420 EUR Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr.

Zusätzlich erstattet die BKK-VBU als Satzungsleistung  bis zu 360 EUR pro Jahr für die nach ärztlicher Bescheinigung von qualifizierten Osteopathen 

erbrachten Behandlungen. Bis zu 6 Sitzungen pro Jahr werden zu 80 % und bis zu 60 EUR je Sitzung bezuschusst.



Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?

100 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 und 19.3 bis 19.8.

Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der Halleschen vor Behandlungsbeginn.

Soll die Position 19.2 zum Ansatz kommen, benötigt die Hallesche vorab zwingend einen Befund- und Behandlungsbericht, aus dem die genaue Krankheitsbezeichnung erkennbar sein muss. Zudem müssen Angaben zu der anzuwendenden Methode und eine Prognose zur voraussichtlichen Anzahl der Therapiesitzungen abgegeben werden.Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 420 EUR Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr. 



Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.

Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.



Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?

Ja, die Aufwendungen für Sehhilfen werden zu 100 % erstattet, bis zu 240 EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren.



Steht die Leistung für Sehhilfen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Ja, die 240 EUR für Sehhilfen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.

Leistet der Tarif auch für Glaukomvorsorgeuntersuchungen?

Nein, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S leistet nicht für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen.

Leistet der Tarif auch für eine Sonnenbrille mit Stärkengläsern?

Ja, die Versicherungsleistung für Sehhilfen gilt auch für eine Sonnenbrille mit Sehstärke. Der Bedarf für die Tönung der Gläser muss  gesondert begründet oder belegt werden. Ein medizinischer Nachweis für die Tönung der Gläser ist also notwendig.



Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik OP vor?

Nein, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S leistet nicht für LASIK-Behandlungen.

Führt eine Sehschärfenänderung zu einem neuen Leistungsanspruch?

Nein, die Leistung von 240 EUR steht innerhalb von 24 Monaten 1 x  zur Verfügung. Eine innerhalb dieser zwei Jahre auftretende  Sehschärfenänderung löst keinen neuen Leistungsanspruch aus. 



Wird ein Beitragszuschlag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillenträger ist?

Nein, im Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S wird kein Mehrbeitrag verlangt, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt.



Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

Der Tarif wurde nicht getestet.



Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Beenden Sie Ihre Mitgliedschaft in der BKK-VBU, wird die Zusatzversicherung bei der Halleschen auf den höheren Einzelbeitrag umgestellt. 



Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von der BKK-VBU zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, wird die Zusatzversicherung bei der Halleschen auf den höheren Einzelbeitrag umgestellt. Es erfolgt aber keine nachträgliche Gesundheitsprüfung.



Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in der BKK-VBU verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der BKK-VBU ist der Halleschen umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen. 

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Nein, Mitglieder der BKK-VBU erhalten diesen erstklassigen Versicherungsschutz ohne Gesundheitsfragen.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Teil II  Abs. (1) der AVB verzichtet die Hallesche auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes


Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Dieser Versicherungsschutz kann ohne Gesundheitsfragen beantragt werden.

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die Hallesche.

Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S sieht eine Wartezeit von 3 Monaten vor.

Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S sieht eine Wartezeit von 3 Monaten vor.

Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Nein, ein Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ist nicht möglich.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?

Keine, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S leistet ausschließlich für die von Heilpraktikern erbrachten naturheilkundlichen Behandlungen.

Zusätzlich erstattet die BKK-VBU als Satzungsleistung über Chip-Karte 100 % der Kosten für homöopathische ärztliche Leistungen. Dies gilt auch für zusätzliche ärztliche Leistungen der Anthroposophischen Medizin.



Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?

Keine, aber die BKK-VBU erstattet als Satzungsleistung für ärztlich verordnete, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophischen Medizin und Phytotherapie bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr.


Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?

Keine

Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?

Keine Erstattung für ärztlich erbrachte naturheilkundliche Behandlungen aus dem Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S .

Aber die BKK-VBU erstattet als Satzungsleistung über Chip-Karte 100% der Kosten für homöopathische ärztliche Leistungen. Dies gilt auch für zusätzliche ärztliche Leistungen der Anthroposophischen Medizin.




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