Münchener Verein Naturmedizin 177 + 173 - Ambulanter Tarif - Heilpraktiker Zusatzversicherung
 
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Münchener Verein Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarif Münchener Verein Naturmedizin 177 + 173

Der Tarif Naturmedizin 177 + 173 des Münchener Vereins erstattet 85 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, 85 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 85 % der Kosten für osteopathische Behandlungen von Mitgliedern des Berufsverbandes der Osteopathen, bis 588 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 500 EUR.

Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Osteopathen können im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise abrechnen.

Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 400 EUR erstattet.
Für Lasik- OP u.ä. werden pro Auge 800 EUR erstattet.


Münchener Verein

Münchener Verein Naturmedizin 177 + 173
 


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Kurzübersicht - Tarif Münchener Verein Naturmedizin 177 + 173

Keine Wartezeit
Konstante Beiträge im Alter?Konstant, da mit Alterssparanteil
BesonderheitenJa
Erstattung für Alternativmedizin500 EUR / Versicherungsjahr
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?Nein, bis zu 120 EUR im 1. und 240 EUR im 1.+ 2. Kalenderjahr
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen?Nicht erforderlich (Ausnahme: Hilfsmittel)
VorsorgeuntersuchungenNein
SchutzimpfungenNein
PräventivmaßnahmenNein
ZuzahlungenNein
Med. Behandlung im Ausland?Nein
HörgeräteJa, bis 800 EUR / 24 Monate
HeilpraktikerbehandlungJa, 85 %
Arzneimittel vom HeilpraktikerJa, 85 %
Heilmittel vom HeilpraktikerJa, 85 %
Osteopathische LeistungenJa, 85 %
Psychotherapeutische LeistungenJa, 85 %
Höchstsatz GebührenverzeichnisJa
TeilheilpraktikerJa
Brillen und KontaktlinsenJa, 400 EUR / 2 Versicherungsjahre
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an?Nein, 240 EUR / erste 12 Monate
GlaukomvorsorgeNein
Sonnenbrille mit StärkengläserJa
Lasik OPJa, 800 EUR pro Auge, erneuter Anspruch nach 5 Jahren
SehschärfenänderungNein
Mehrbeitrag für Brillenträger?Nein
Stiftung Warentest (Finanztest)Der Tarif wurde nicht getestet
Mindestversicherungsdauer2 Jahre
Kündigungsfristen3 Monate
Wechsel GKVKeine Auswirkung
Statuswechsel GKVKeine Auswirkung
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz?Nein
Tarife mit Gesundheitsfragen?Ja
Kinder unter 18?Ja
Sicher versichert?Ja
GesundheitsfragenJa, Gesundheitsfragen
Versichertenkarte (Chipkarte)Nein
Leistungsanspruch ab?Sofort, keine Wartezeit
Leistungsanspruch ab?Keine Wartezeit
Erlass WartezeitenKeine Wartezeit
Arzt für NaturheilverfahrenJa, 85 %
Arzneimittel vom ArztJa, 85 %
Heilmittel vom ArztJa, 85 %
Höchstsatz HufelandverzeichnisJa


Wir haben in unserem Onlinerechner den Heilpraktiker Tarif der Münchener Verein verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Ambulanten Zusatzversicherung der Münchener Verein können Sie bauen.


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Fragen & Antworten im Detail - Tarif Münchener Verein Naturmedizin 177 + 173









Nein, im Tarif Münchener Verein 177 + 173 sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.



Leistet der Tarif auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen?




Leistet der Tarif auch für eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung?




Leistet der Tarif auch für eine Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung?




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Osteoporose-Vorsorge?




Leistet der Tarif auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion?




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Früherkennung einer Demenz?




Leistet der Tarif auch für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check?




Leistet der Tarif auch für ergänzende Ultraschalluntersuchungen?




Leistet der Tarif auch für einen HIV-Test?




Leistet der Tarif auch für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung?




Verfügt der Tarif über Besonderheiten?




Erstattet die Versicherung die ärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung?




Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.

Ja, der Tarif leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Bei Rechnungen für osteopathische Behandlungen muss immer auch ein Vorleistungs- oder Ablehnungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit eingereicht werden.

Ja, bei der erstmaligen Abrechnung von Heilpraktikerleistungen muss ebenfalls ein Ablehnungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit eingereicht werden. Hiermit wird dokumentiert, dass die GKV grundsätzlich keine Erstattung auf Heilpraktikerleistungen vornimmt.

Ja, bei Rechnungen für Sehhilfen für Kinder unter 14 Jahren muss auch ein Vorleistungs- oder Ablehnungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit eingereicht werden.



Höhe der Erstattung für Alternativmedizin

85 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 588 EUR pro Versicherungsjahr werden erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 500 EUR.


Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Nein, innerhalb des ersten vollen Kalenderjahres werden bis zu 120 EUR und innerhalb der ersten beiden Kalenderjahre bis zu 240 EUR erstattet.

Ab dem dritten Jahr stehen pro Jahr 500 EUR zur Verfügung.

Im ersten Jahr steht eine Erstattungsleistung von 120 EUR zur Verfügung. Für jeden nicht versicherten Monat werden 10 EUR vom Erstattungshöchstbetrag abgezogen.

Beginnt die Versicherung z.B. am 01.10. stehen noch 30 EUR für das erste und 120 EUR für das zweite Jahr zur Verfügung



Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte.
Wenn Sie den Zuschuss für Hilfsmittel, wie z.B. Hörgeräte in Anspruch nehmen wollen, ist eine Vorleistung ihrer gesetzlichen Krankenkasse aber zwingend erforderlich.



Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?

Nein, der Tarif Naturmedizin 177 + 173 leistet generell nicht für Vorsorgeuntersuchungen.

Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Nein, der Tarif Naturmedizin 177 + 173 leistet nicht für Schutzimpfungen.

Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?

Nein, der Tarif Naturmedizin 177 + 173 leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.

Leistet der Tarif auch für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel usw.?

Nein, der Tarif Naturmedizin 177 + 173 leistet generell nicht für Zuzahlungen.

Leistet der Tarif auch bei medizinischen Behandungen im Ausland?

Nein, der Tarif Naturmedizin 177 + 173 leistet nicht für medizinische Behandlungen während Auslandsreisen.

Werden auch die Kosten für ein Hörgerät mit übernommen?

Ja, der Tarif 173 übernimmt nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse 100 % der verbleibenden, erstattungsfähigen Aufwendungen für Hilfsmittel, dazu zählen auch Hörgeräte. Erstattet werden bis zu 800 EUR innerhalb von 24 Monaten.

Es gilt die generelle Erstattungsbegrenzung von 240 EUR im ersten und 480 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren.



Leistet der Tarif auch für traditionelle Chinesische Medizin (TCM)?




Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen




Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?




Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?




Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?




Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?

85 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?

85 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arzneimittel.

Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?

85 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?

85 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6

Alternativ erstattet diese Versicherung auch 85 % der Behandlungskosten für osteopatische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Die genauen Voraussetzungen finden Sie hier: Osteopathie durch andere Leistungserbringer.

Es gilt die generelle Summenbegrenzung der Anfangsjahre sowie die Leistungshöchstgrenze ab dem 3. Versicherungsjahr in Höhe von 500 EUR je Versicherungsjahr .



Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?

85 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8.

Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit dem Münchener Verein vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Summenbegrenzung der Anfangsjahre sowie die Leistungshöchstgrenze ab dem 3. Versicherungsjahr in Höhe von 500 EUR je Versicherungsjahr .



Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif Naturmedizin 177 leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichniss für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.

Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.



Leistet der Tarif auch für empfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für empfohlene augenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für empfohlene ohrenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif für eine große, erweiterte Krebsvorsorge?




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung?




Leistet der Tarif auch für empfohlene hautärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif für den Helicobacter-Pylori-Test?




Leistet der Tarif für Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge?




Leistet der Tarif auch für empfohlene Untersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für Prostata-Vorsorge (PSA-Test)?




Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?

Ja, die Aufwendungen für die von einem Augenarzt oder Optikermeister verordneten Sehhilfen werden innerhalb von jeweils 2 Versicherungsjahren bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 400 EUR zu 100 % erstattet.

Steht die Leistung für Sehhilfen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Nein, es gibt eine anfängliche Leistungsbegrenzung im Tarifbaustein 173. Dieser erstattet bis zu 240 EUR im ersten und 480 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren. Kinder und Jugendliche haben den selben Leistungsanspruch wie Erwachsene. Ab dem dritten Versicherungsjahr entfällt die Summenbegrenzung.

Beginnt der Vertrag zu einem anderen Zeitpunkt als dem 01.01., so werden im Tarifbaustein 173 für jeden im ersten Versicherungsjahr nicht versicherten Monat 20 EUR vom Erstattungshöchstbetrag abgezogen. 



Leistet der Tarif auch für Glaukomvorsorgeuntersuchungen?

Nein, der Tarif 173 leistet nicht für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen.

Leistet der Tarif auch für eine Sonnenbrille mit Stärkengläsern?

Ja, die Versicherungsleistung für Sehhilfen gilt auch für eine Sonnenbrille mit Sehstärke. Der Bedarf für die Tönung der Gläser muss nicht gesondert begründet oder belegt werden. Kein medizinischer Nachweis, z.B. hohe Lichtempfindlichkeit oder beruflicher Nachweis, z. B. Pilot o.ä. notwendig.

Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik OP vor?

Ja, der Tarif 173 leistet für refraktive Chirurgie, z.B. LASIK, LASEK und Operationen zur Einsetzung einer künstlichen Linse. Erstattungsfähig sind ärztliche Leistungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel und eingesetzte Implantate, z.B. Intraokularlinsen. Erstattet werden 100 % bis 800 EUR pro Auge. Ein erneuter Anspruch entsteht nach Ablauf von 5 Jahren.

Es gilt die generelle Erstattungsbegrenzung für den Tarifbaustein 173 von 240 EUR im ersten und 480 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren.

Führt eine Sehschärfenänderung zu einem neuen Leistungsanspruch?

Nein, eine innerhalb der 2 Jahre auftretende  Sehschärfenänderung löst keinen neuen Leistungsanspruch aus.

Wird ein Beitragszuschlag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillenträger ist?

Nein, im Tarif 173 wird kein Zusatzbeitrag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt.

Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

Der Tarif wurde nicht getestet.



Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14, Teil II der allgemeinen Versicherungsbedingungen  verzichtet der Münchener Verein auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes


Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an den Münchener Verein.

Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Tarif Naturmedizin 177+173 des Münchener Vereins sieht keine Wartezeiten vor.

Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Tarif Naturmedizin 177+173 des Münchener Vereins sieht keine Wartezeiten vor.

Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Nicht nötig, da der Tarif keine Wartezeiten vorsieht.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?

85 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Versicherer eigenen Leistungsverzeichnisses das einen Auszug aus dem Hufelandverzeichnis darstellt.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?

85 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arzneimittel.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?

85 % für ärztlich verordnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.

Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif Naturmedizin 177 leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.


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