R+V Versicherung Blick + Check premium - Sehhilfe Tarif - Brillen Zusatzversicherung
 
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R+V Versicherung Brillen Zusatzversicherung Tarif R+V Versicherung Blick + Check premium

Der R+V Tarif Blick + Check premium, leistet für Sehhilfen, Gestelle, Gläser, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen mit Dioptrienwerten 100 % bis 400 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Kalenderjahren. Aufwendungen für Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur, z. B. Lasik, sind den
Aufwendungen für Sehhilfen gleichgestellt.

Die Leistungen für Sehhilfen sind hervorragend. In der Kombination von Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen ist dieser Tarif unschlagbar. Für den Tarif ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, zusätzlich verzichtet die R+V auf die Einhaltung von Wartezeiten.


R+V Versicherung

R+V Versicherung Blick + Check premium
 


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Kurzübersicht - Tarif R+V Versicherung Blick + Check premium

Keine Wartezeit
Konstante Beiträge im Alter?Konstant, da mit Alterssparanteil
BesonderheitenJa
Erstattung für AlternativmedizinKeine Leistung
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?Keine Leistung
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen?Nicht erforderlich
SchutzimpfungenNein
HörgeräteNein
VorsorgeuntersuchungenJa, bis 400 EUR / 2 Kalenderjahre
PräventivmaßnahmenNein
ZuzahlungenNein
Med. Behandlung im Ausland?Nein
HeilpraktikerbehandlungNein
Arzneimittel vom HeilpraktikerNein
Heilmittel vom HeilpraktikerNein
Osteopathische LeistungenNein
Psychotherapeutische LeistungenNein
Höchstsatz GebührenverzeichnisKeine Leistung für Behandlung durch Heilpraktiker
TeilheilpraktikerNein
Sonnenbrille mit StärkengläserJa, auch ohne med. Begründung
Lasik OPJa, 400 EUR / 2 Kalenderjahre
Brillen und KontaktlinsenJa, 400 EUR / 2 Kalenderjahre
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an?Ja
GlaukomvorsorgeJa
SehschärfenänderungNein
Mehrbeitrag für Brillenträger?Nein
Stiftung Warentest (Finanztest)Der Tarif wurde nicht getestet
Mindestversicherungsdauer2 Jahre
Kündigungsfristen3 Monate
Wechsel GKVKeine Auswirkung
Statuswechsel GKVKeine Auswirkung
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz?Nein
Kinder unter 18?Ja
Sicher versichert?Ja
GesundheitsfragenKeine Gesundheitsfragen
Versichertenkarte (Chipkarte)Nein
Tarife mit Gesundheitsfragen?Nein
Leistungsanspruch ab?Sofort, keine Wartezeit
Leistungsanspruch ab?Keine Wartezeit
Erlass WartezeitenKeine Wartezeit
Arzt für NaturheilverfahrenNein
Arzneimittel vom ArztNein
Heilmittel vom ArztNein
Höchstsatz HufelandverzeichnisKeine Leistung für naturheilkundliche Behandlung durch Ärzte


Wir haben in unserem Onlinerechner den Sehhilfe Tarif der R+V Versicherung verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Brillen Zusatzversicherung der R+V Versicherung können Sie bauen.


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Fragen & Antworten im Detail - Tarif R+V Versicherung Blick + Check premium



Nein, im Tarif R+V Blick + Check premium sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.



Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten. 

Ja, der Tarif verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag. 

Ja, der Tarif leistet sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.



Höhe der Erstattung für Alternativmedizin

Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.

Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Nein, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.

Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich.

Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Nein, der Tarif Blick + Check premium leistet nicht für Schutzimpfungen.

Werden auch die Kosten für ein Hörgerät mit übernommen?

Nein, der Tarif Blick + Check premium leistet nicht für Hörgeräte.

Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?

Ja, der Tarif R+V Blick + Check premium erstattet die Aufwendungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte zu 100 %, bis zu 400 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren. Eventuelle Leistungen der GKV sind in Anspruch zu nehmen und werden angerechnet.

Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?

Nein, der Tarif R+V Blick + Check premium leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.

Leistet der Tarif auch für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel usw.?

Nein, der Tarif R+V Blick + Check premium leistet generell nicht für Zuzahlungen.

Leistet der Tarif auch bei medizinischen Behandungen im Ausland?

Nein, der Tarif Blick + Check premium leistet nicht für medizinische Behandlungen während Auslandsreisen.

Leistet der Tarif auch für traditionelle Chinesische Medizin (TCM)?




Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?

Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?

Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker.

Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?

Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?

Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?

Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker.

Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?

Nein, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker.

Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Nein, der Tarif R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker.



Leistet der Tarif auch für eine Sonnenbrille mit Stärkengläsern?

Ja, die Versicherungsleistung für Sehhilfen gilt auch für eine Sonnenbrille mit Sehstärke. Der Bedarf für die Tönung der Gläser muss nicht gesondert begründet oder belegt werden. Kein medizinischer Nachweis, z.B. hohe Lichtempfindlichkeit oder beruflicher Nachweis, z.B. Pilot o.ä. notwendig.

Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik OP vor?

Ja, der Tarif Blick + Check premium leistet für LASIK-Behandlungen innerhalb von jeweils 2 Kalenderjahren 400 EUR. Wird diese Leistung in Anspruch genommen, erfolgt in dem Zweijahreszeitraum keine zusätzliche Erstattung für Sehhilfen.


Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?

Ja, die Aufwendungen für Sehhilfen werden innerhalb von jeweils 2 Kalenderjahren bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 400 EUR zu 100 % erstattet. Aufwendungen für Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur, z. B. Lasik, sind den Aufwendungen für Sehhilfen gleichgestellt.

Das erste Kalenderjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.



Steht die Leistung für Sehhilfen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Ja, die 400 EUR für Sehhilfen können sofort nach Versicherungsbeginn in voller Höhe in Anspruch genommen werden.

Leistet der Tarif auch für Glaukomvorsorgeuntersuchungen?

Ja, der Tarif Blick + Check premium erstattet Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung des grünen Stars. Geleistet wird für die Perimetrie ( Gesichtsfeldmessung ), Tonometrie ( Augeninnendruckmessung ) und Gonioskopie ( Untersuchung des Kammerwinkels ). Ein erhöhter, den Sehnerv schädigender Augeninnendruck kann zur Erblindung führen. Da es noch weitere Glaukomvarianten gibt wäre die Tonometrie allein zur Früherkennung nicht ausreichend, daher sollte ergänzend das Gesichtsfeld vermessen und die Gonioskopie durchgeführt werden. Die Anlage zum Glaukom ist erblich. Glaukom begünstigend wirken zudem ein Alter über 40 Jahren, höhergradige Kurzsichtigkeit, niedriger Blutdruck, Diabetes. Auch langanhaltende Kortisontherapien zum Beispiel wegen Allergien oder Rheuma erhöhen das Glaukom Risiko. Ab dem 40. Lebensjahr sollte die Glaukomvorsorge alle 2-3 Jahre durchgeführt werden. Sofern mehrere Risikofaktoren zusammenkommen auch jährlich.

Führt eine Sehschärfenänderung zu einem neuen Leistungsanspruch?

Nein, die Versicherungsleistung in Höhe von 400 EUR kann alle 2 Kalenderjahre in Anspruch genommen werden. Eine innerhalb dieses Zeitraums eintretende Sehschärfenänderung löst keinen zusätzlichen Leistungsanspruch aus.

Wird ein Beitragszuschlag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillenträger ist?

Nein, im Tarif Blick + Check premium der R+V wird kein Mehrbeitrag verlangt, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt.

Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

Der Tarif wurde nicht getestet.



Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und endet am 31.12. des Beginnjahres.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechneten Vorsorgeuntersuchungen und für die in Deutschland von einem Optiker ausgestellten Rechnungen für Sehhilfen.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Abs. 1 Teil II der AVB verzichtet die R+V auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes


Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Die R+V verzichtet für den Tarif Blick + Check comfort auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Augenarzt oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die R+V Versicherung.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Nein, der Versicherer verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Tarif Blick + Check premium der R+V sieht keine Wartezeiten vor.

Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Tarif Blick + Check premium der R+V sieht keine Wartezeiten vor.

Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Nicht nötig, da der Tarif keine Wartezeiten vorsieht.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?

Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?

Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?

Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.

Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?

Nein, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.



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