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Gesundheit & Pflege

Zahnzusatzversicherung - Tarife
ohne Gesundheitsfragen

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Vergleich ohne Gesundheitsfragen

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Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Viele Menschen denken oft zu spät an eine gute  Zahnzusatz­versicherung.
Einige haben auch schon Lücken vorzuweisen oder wurden sogar bereits von einem Versicherer abgelehnt, weil der Zustand ihrer Zähne recht schlecht ist. In dem Bereich der Personenversicherung – zu diesem zählt die Zahnzusatzversicherung – werden bei der Antragsstellung häufig Fragen zum Gesundheitszustand bzw. Gebisszustand gestellt. Durch die Beantwortung dieser Fragen kann der Versicherer einschätzen, wie hoch das zu versichernde Risiko beim jeweiligen Kunden ist.
Der Umfang der Gesundheitsfragen in den Anträgen der Zahnzusatzversicherungen ist je nach Versicherer unterschiedlich.

Welche Gesundheitsfragen werden gestellt?

  • Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind (ausgenommen Weisheitszähne und Milchzähne)?
  • Befinden Sie sich zurzeit in einer zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlung?
  • Ist eine zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung notwendig, angeraten oder beabsichtigt?
  • Besteht eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung (Parodontose/Parodontitis usw.)?
  • Besteht eine ärztlich festgestellte Zahnfehlstellung oder Kieferanomalie?
  • Wie viele Zähne wurden ersetzt oder überkront?
  • Wie viele Zähne sind mit einem herausnehmbaren Zahnersatz versorgt?
  • Wie alt ist der vorhandene Zahnersatz?
  • Wer kann Auskunft geben bei angeratenen Behandlungen?
Wichtig
Wenn bei der Antragstellung schon eine Behandlung angeraten ist oder durchgeführt wird, so fordern manche Versicherer zusätzlich zum Antrag auch einen zahnärztlichen Befundbericht an. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller selbst zu zahlen.

Lassen Sie sich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen von Ihrem Zahnarzt helfen

Die vom Versicherer formulierten Gesundheitsfragen müssen unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Stellt sich heraus, dass dies bei Antragstellung nicht der Fall gewesen ist, so kann der Versicherer Ihnen kündigen oder auch den Vertrag anpassen, da Sie als Kunde die sog. vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt haben.
Auf die Erkenntnisse, die sich aus der Beantwortung der Gesundheitsfragen für den Versicherer ergeben, kann unterschiedlich reagiert werden.
Der Versicherer kann beispielsweise:
  • einen höheren Beitrag fordern,
  • eine Leistungsstaffel vereinbaren,
  • einen Leistungsausschluss vereinbaren,
  • den Antrag ohne Einschränkung annehmen,
  • den Antrag ablehnen.

Wichtiger Hinweis zur Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Wenn im Antrag keine Gesundheitsfragen gestellt werden, dann bedeutet dies jedoch nicht, dass der Versicherer automatisch auch Maßnahmen erstattet, die vor Versicherungsbeginn angeraten, geplant oder beim Zahnarzt dokumentiert wurden.

Derartige Maßnahmen sind generell nicht mitversichert.

Beim ersten Leistungsfall wird sich der Versicherer schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat. Da die meisten Versicherer im Rahmen der Antragsformalitäten auch eine Schweigepflichtentbindung für behandelnde Ärzte verlangen, kann der Zahnarzt die entsprechenden Auskünfte auch erteilen.