Zahnreinigung – Muss der Patient allein für die Kosten aufkommen?
In den letzten Jahren wurden die Kassenleistungen für Zahnbehandlungen moderat geändert. Dadurch ist auch die professionelle Zahnreinigung bei manchen Krankenversicherern wieder in den Leistungskatalog aufgenommen worden. Jede Krankenkasse handhabt das anders, manche übernehmen die Kosten zu kleinen Teilen, andere gar nicht. Informieren Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), welche Erstattungsleistung sie im Bereich der Zahnbehandlungen erbringt. Mit diesen Informationen und Ihren individuellen Bedürfnissen haben Sie eine gute Grundlage zur Ermittlung einer geeigneten Zahnzusatzversicherung.
Welche Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt?
Einige Krankenkassen arbeiten bei dieser Art der Zahnbehandlung mit Vertragszahnärzten zusammen. Wenn Sie Mitglied in solch einer Krankenkasse sind, zahlen Sie in der Regel keine Eigenleistungen bei der Zahnreinigung. Andere Versicherer bieten ihren Kunden sogenannte Zusatzleistungen an, die durch besondere Budgetrahmen oder Bonusprogramme die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung teilweise übernehmen.
Die Chancen, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Erstattungen in den nächsten Jahren bei der professionellen Zahnreinigung nach oben hin anpassen, stehen sehr gut. Dadurch dass seit 2015 ein gesonderter Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung erhoben wird, wetteifern die gesetzlichen Versicherer vermehrt mit besonderen Zusatzleistungen. Hier sind immer öfter Erstattungen für die Zahnreinigung enthalten, da viele Patienten dies wünschen und Zahnärzte dazu raten.
Wie hoch sind die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung?
Im Jahr 2012 wurden die Abrechnungsziffern für Zahnbehandlungen in dem Bereich der professionellen Zahnreinigung verändert. Dadurch wurde ein Pauschalbetrag je Zahn von 1,57 € festgelegt. Dieser kann mit dem 1-fachen, 2,3-fachen oder in Ausnahmefällen, mit dem 3,5-fachen Faktor abgerechnet werden, je nachdem, wie intensiv die Behandlung ist.
Die zu verwendende Abrechnungsziffer nennt sich GOZ-Ziffer 1040. Mit dieser Berechnungsgrundlage ergeben sich Kosten vonmindestens 40 € je Zahnbehandlung. Wenn der 3,5-fache Faktor herangezogen wird, werden ca. 160 € für eine umfassende Reinigung in Rechnung gestellt.
Wie hoch ist die Eigenleistung?
Wenn zum Beispiel eine Krankenkasse einmal im Jahr 25 € für die PZR übernimmt, bleiben bei der günstigsten Variante der Zahnreinigung Eigenleistungen von 15 € über. Setzt man aber zwei umfassende professionelle Zahnreinigungen im Jahr an, müssen Sie von den 320 € im Beispiel 295 € aus der eigenen Tasche zuzahlen.