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Gesundheit & Pflege

Die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung

Die Tarif-Leistungsmerkmale der Zahnzusatzversicherung könnten nicht unterschiedlicher sein. Für Interessenten ist es aber wichtig zu wissen, welche Tarifdetails wichtig und ausschlaggebend sind, um die Leistungen besser miteinander vergleichen zu können. Unser Vergleichsrechner nutzt unter anderem diese Details, um die beste Zahnzusatzversicherung zu finden - individuell für Sie.
Grundsätzlich kann von vier Leistungsgruppen der Zahnzusatzversicherung ausgegangen werden:

Prophylaxe Tarife mit dem Hauptleistungsmerkmal Professionelle Zahnreinigung

  • Sind die Zähne in einem guten Gesamtzustand und liegt das Interesse lediglich darin, die Zahngesundheit zu erhalten, sind Prophylaxe-Tarife eine gute Entscheidung.

100 %-Kassenleistungs-Tarife, die den Bezug von Regelleistungen unterstützen

  • Kosten für Regelleistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, welche den Festkostenzuschuss übersteigen, werden durch diese Tarifgruppe abgedeckt.
Der Festkostenzuschuss wird auch bei hochwertigen Leistungen gewährt - allerdings nur in der Höhe einer vergleichbaren Regelleistung. Auch hier verdoppelt die Zahnzusatzversicherung den Zuschuss der Krankenkasse. Je nach Leistung können die Restkosten jedoch immer noch relativ hoch sein.

Hohe Leistungen für Kieferorthopädie - Tarife für Kinder

  • Diese Tarifgruppe ist besonders für Kinder und Jugendliche bzw. ihre Eltern interessant, da sie Behandlungen bei Kieferorthopäden unterstützt und hohe Kosten, die bspw. durch eine Mehrkostenvereinbarung entstehen, verhindert.
Kieferorthopädische Leistungen sind in den meisten Tarifen nur Kunden unter 18 Jahren vorbehalten. Nur die wenigsten Tarife erstatten Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen bei Erwachsenen.

Premium-Tarife mit umfangreichen Leistungen auch qualitativen Zahnersatz

  • Diese Gruppe beinhaltet die oben genannten Leistungen und zeichnet sich besonders durch hohe Erstattungen im Bereich des hochwertigen Zahnersatzes aus. Kieferorthopädische Maßnahmen sind für Erwachsenen jedoch selbst bei Premium-Tarifen eher eine Ausnahme.
Diese grobe Einteilung hilft, zu entscheiden, welche Tarifgruppe näher angesehen werden sollte.

Leistungsdetails einer Zahnzusatzversicherung für einen detaillierten Vergleich

Etwas detailreicher lassen sich Tarife vergleichen, wenn man auf die folgenden Punkte achtet. Dabei gilt natürlich: je höher die Prozentangabe, desto höher auch die Beteiligung der Zahnzusatzversicherung am Rechnungsbetrag.

Zahnersatz als Grundversorgung:

Wie hoch ist die Beteiligung des Tarifs an den Leistungen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen als Regelleistung gelistet sind? Die Kassen leisten lediglich einen Festbetrag. Sollte die Rechnung diesen Betrag übersteigen, muss der Patient selbstständig ausgleichen.

Zahnersatz als Privatleistung:

Wie hoch ist die Beteiligung des Tarifs an Zahnersatzmaßnahmen, die nicht im Katalog der Krankenkassen gelistet sind? Darunter fallen Maßnahmen, wie bspw. Implantate oder Kronen aus hochwertigem Material.
Weitere Details für Zahnersatzmaßnahmen, die für einen Vergleich beachtet werden müssen:
  • Ist schon vorhandener Zahnersatz mitversichert? Gilt dies für festsitzenden (Brücken, Kronen, Implantate) sowie herausnehmbaren (Teil-, Vollprothesen usw.) Zahnersatz?
  • Werden vorhandene Zahnlücken - also nicht ersetzte, fehlende Zähne - für spätere Maßnahmen mitversichert? Wenn ja, dann bis zu welcher Anzahl? Tarife, die vorhandene Lücken nicht mitversichern, leisten auch nicht, wenn diese durch eine Kassenleistung wieder geschlossen werden.
  • Erstattet der Tarif auch Kosten für kosmetische Maßnahmen, wie die Verblendung von Brücken und Kronen im Seitenzahnbereich?
  • Als besondere Leistungen beim Zahnersatz gelten Inlays und Implantate. Die Leistungsfähigkeit eines Tarifs kann man an der maximalen Anzahl der erstattungsfähigen Inlays bzw. Implantate ablesen. Bei Implantaten ist auch sehr wichtig, ob auch augmentative Behandlungen (Knochenaufbau) und funktionsanalytische Maßnahmen erstattet werden.
  • Leistet die Zahnzusatzversicherung unabhängig vom Bonusheft der gesetzlichen Krankenkassen, dann kann die volle Leistung bezogen werden. Einige Tarife der Zahnzusatzversicherung belohnen allerdings regelmäßige Zahnarztbesuche durch eine höhere Bezuschussung bei gut geführtem Bonusheft.
  • Verfügt der Tarif über ein bindendes Preis-Leistungs-Verzeichnis, sind die maximalen Kosten einer Behandlung festgelegt. Besser wäre eine Berechnung auf Basis des "Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses" (BEL II).

Zahnbehandlung in der Zahnzusatzversicherung

  • Zahnreinigung bzw. die professionelle Zahnreinigung nach GOZ 1040 wird von vielen Tarifen bezuschusst. Dabei ist darauf zu achten, wie hoch der Betrag ist, der jährlich für professionelle Zahnreinigungen zur Verfügung steht. Einige Anbieter bieten auch die Erstattung von einzelnen Behandlungen an. So werden z. B. 2 Behandlungen pro Jahr voll erstattet, statt einer maximalen Summe von bspw. 150 EUR. Einige Tarife der Zahnzusatzversicherung erweitern diesen Bereich um zusätzliche Leistungen, wie Fissurenversiegelungen, Behandlungen von überempfindlichen Zahnflächen, Fluoridierung usw.
  • Füllungen aus Kunststoff statt Amalgam.
  • Wichtige Ergänzungen im Bereich der Zahnbehandlung ist die Erstattungsfähigkeit von Wurzelkanal- sowie Parodontosebehandlungen und Aufbissschienen (sofern nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung verschrieben). Diese "Extras" werden nicht von allen Tarifen angeboten.

Kieferorthopädie - Zahnzusatzversicherungen für Kinder

Soll eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abgeschlossen werden, ist es wichtig zu wissen, ob der Tarif auch für KIG I-II leistet. Diese kieferorthopädischen Indikationsgruppen werden von den Krankenkassen nur in Ausnahmefällen mit Leistungen unterstützt.
Zusätzliche Belastung haben Eltern durch die Mehrkostenvereinbarung. Zwar erstatten Krankenkassen bei KIG III-V nahezu die kompletten Kosten, es können dennoch Restbeträge entstehen, welche die Eltern selbst tragen müssen. Ein guter Tarif sollte Ansprüche aus der Mehrkostenvereinbarung erstatten.
Kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene werden eher selten angeboten. Einige Tarife erstatten jedoch Leistungen bis zu einem bestimmten Höchstsatz.

Leistungsvoraussetzungen und Vertragsdetails

Wartezeiten der Tarife
Für Zahnbehandlung gilt meist eine Wartezeit von 3 Monaten, für Zahnersatz meist 8 Monate. Diese Wartezeiten können aber von Tarif zu Tarif unterschiedlich sein, einige Versicherer verzichten sogar auf eine Wartezeit.
Während dieser Zeit diagnostizierter Behandlungsbedarf wird nur erstattet, wenn die Behandlung nach der Wartezeit stattfindet. Sollte nur ein Teil der Behandlung nach der Wartezeit stattfinden, werden ausschließlich die Kosten für diesen Teil erstattet.
Durch einen nach Versicherungsbeginn eintretenden Unfall verursachter Behandlungsbedarf wird ohne Wartezeit unterstützt. Dabei muss der behandelnde Zahnarzt diesen Behandlungsbedarf bescheinigen.
Summenbegrenzung in der anfänglichen Vertragslaufzeit:
Viele Tarife arbeiten mit einer Summenbegrenzung innerhalb der ersten Jahre der Vertragslaufzeit. Dabei wird die Höhe der Erstattung für Zahnbehandlungen bzw. Zahnersatz auf ein jährliches Maximum festgelegt.
Kosten, die diesen Betrag übersteigen, muss der Versicherte selbst tragen. Hier ist es wichtig darauf zu achten, wie lange die Summenbegrenzung andauert und wie hoch diese ausfällt.
Einige Tarife der Zahnzusatzversicherung haben sehr hohe Summenbegrenzungen, sodass gleich zu Vertragsbeginn sehr viele und kostenintensive Leistungen erbracht werden können.
Auch hier gilt, dass bei einem Unfall sämtliche Begrenzungen entfallen.
Gesundheitsfragen - Gesundheitsprüfung:
Im Versicherungsantrag werden Fragen nach Zahnstatus, letzter sowie laufender Behandlung und regelmäßigen Zahnarztbesuchen gestellt. Es gibt Zahnzusatzversicherungen, die auf derartige Fragen vor Vertragsbeginn verzichten.
Sollte jedoch ein Behandlungsbedarf entstehen, holen viele dieser Versicherer die notwendigen Informationen vom behandelnden Zahnarzt nachträglich ein.
Alterungsrückstellung:
Zahnzusatzversicherungs-Tarife werden entweder mit oder ohne Alterungsrückstellung kalkuliert. Tarife, die mit Alterungsrückstellung kalkuliert werden, sind anfänglich vergleichsweise teurer als Tarife ohne Alterungsrückstellung, haben jedoch keine altersbedingte Steigerung der Prämien. Während Tarife ohne Alterungsrückstellung recht günstig beginnen, mit steigendem Alter aber teurer werden.