Zahnzusatzversicherungen mit Kieferorthopädie: es lohnt sich

Kieferorthopädische Maßnahmen sind teuer. Die Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur übernommen, wenn Kinder und Jugendliche starke Zahnfehlstellungen aufweisen. Die Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie ist sinnvoll, denn anfallende Kosten können gespart werden. Über Rahmenbedingungen und passende Zahnzusatztarife informiert Sie der nachfolgende Text.

Übersichtstabelle mit den KIG
Übersicht KIG I-V

Mein Kind braucht eine Zahnspange

Bei der letzten Vorsorgeuntersuchung Ihres Kindes deutete der Zahnarzt an: eine Zahnfehlstellung muss bald behoben werden. Allerdings können Zahnspangen, Brackets und andere kieferorthopädische Behandlungen schnell mehrere Tausend Euro kosten. Je nach Dauer und Aufwand der Behandlung und nach verwendetem Material sind 4 000 EUR und mehr keine Seltenheit. Hat Ihr Kind nur leichte Unregelmäßigkeiten (KIG I-II) am Kiefer oder an den Zähnen, müssen Sie die Kosten privat tragen.

Wenn das Kind eine erhebliche Fehlstellung der Zähne (KIG III-V) aufweist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten größtenteils. Auch in diesem Fall kommen auf die Familie noch weitere Kosten zu – beispielsweise für eine aufwändigere Behandlungsform oder für teurere Materialien. Zahnzusatzversicherungen mit Kieferorthopädie übernehmen einen erheblichen Teil dieser Kosten.

Erwachsene zahlen selbst

Die Zahnzusatzversicherungen sind aber nur für Kinder wirklich sinnvoll. Denn der private Versicherungsschutz entfällt, wenn bereits bei Vertragsschluss eine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung festgestellt wurde. Die Chancen für einen plötzlich auftretenden kieferorthopädisch relevanten Behandlungsbedarf bei Erwachsenen sind verschwindend gering. Zumal weder die Kasse noch eine private Versicherung für rein kosmetische Leistungen zahlt.

Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse für kieferorthopädische Behandlungen?

Die Übernahme von kieferorthopädischen Leistungen ist bei der gesetzlichen Krankenkasse an drei Bedingungen gebunden:

  1. Der Zahnarzt muss eine schwerwiegende Zahnfehlstellung diagnostizieren. Die Einteilung erfolgt dabei nach fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).
  2. Die Diagnose muss mit der Definition der Kassen konform sein. Sie zahlt nur bei einer Zahn- oder Kieferfehlstellung, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen behindert. Die Befunde KIG 3 bis 5 übernimmt die Kasse, für KIG 2 zahlen nur private Zahnzusatzversicherungen.
  3. Mit der Behandlung muss rechtzeitiger begonnen werden, d.h. vor dem 18.Lebensjahr.

Es verbleibt aber unter allen Umständen der Eigenanteil von 20 %, auch wenn die Krankenkasse der kieferorthopädische Behandlung des Kindes zugestimmt hat. Familien, die mehrere Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung haben, zahlen nur 10 Prozent pro Kind. Die Eltern erhalten das Geld erst nach Antrag von der Kasse zurück, wenn der Zahnarzt schriftlich bestätigt hat, dass die Behandlung erfolgreich beendet ist.

Ob die gesetzliche Krankenversicherung zahlt, ist außerdem von der Partizipation des kleinen Patienten abhängig. Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass ihr Kind die verordnete Zahnspange auch wirklich trägt, denn falls der Behandlungsplan nicht eingehalten werden kann, zahlt die Krankenkasse weniger. Arbeitet der Patient nur unzureichend mit oder wird die Behandlung abgebrochen, ist der bereits gezahlte Eigenanteil verloren. Einige Zahnzusatzversicherungen bieten Ersatz und erstatten den vom Versicherten gezahlten Anteil an der Kassenleistung.

Zahnzusatzversicherungen mit Kieferorthopädie bei Finanztest

Finanztest der Stiftung Warentest hat Mitte 2012 Zahnzusatzversicherungen auf dem deutschen Markt untersucht. Darunter waren ebenso Tarife, die kieferorthopädische Behandlungen mit einschließen. In der Regel zeigt sich bei Kindern zwischen acht und zehn Jahren, ob sie eine Zahnspange brauchen. Deshalb wird Eltern empfohlen, eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie für ihre Sprösslinge bereits im Kindergartenalter abzuschließen. Denn für Fünfjährige sind Tarife günstig und kosten je nach Leistungsumfang zwischen 4 bis 13 EUR monatlich.

Vordenken, Geld sparen, mit geraden Zähnen glänzen!

Auch wenn nur wenige Eltern an das unliebsame Thema Zahnspange bereits im Kindergartenalter ihres Schatzes denken wollen- hier kann viel Geld gespart werden. Eine Zahnzusatzversicherung kann für die ganze Familie mit abgeschlossen werden. Zusätze für Kieferorthopädie dann einfach für die Kleinen dazu buchen.