Zahnärztliche Versorgung auch zu Hause – für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen

Ab dem 01.04.2013 tritt eine Neuregelung zur Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in Kraft. Für die erwarteten 1,5 Mio. Fälle pro Jahr stellt das Bundesgesundheitsministerium 20 Mio. Euro zur Verfügung.

Die „aufsuchende zahnärztliche Betreuung“ für immobile Patienten

Dazu der Gesundheitsminister Daniel Bahr:

„Viele Patientinnen und Patienten schaffen aus Gesundheitsgründen bzw. wegen ihres Handicaps nicht den Weg in die Zahnarztpraxis. Deshalb müssen    Zahnärzte verstärkt zu diesen Menschen kommen. Dies ist in besonderem Maße für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen, die die Zahnarztpraxis nicht mehr aufsuchen können, wichtig. Zahnmedizinische Erkrankungen sollen auch in diesen Fällen vermieden, frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die aufsuchende Versorgung wird deshalb angemessen und extrabudgetär honoriert. Die Anreize für eine bessere Versorgung weisen damit in die richtige Richtung. Eine entscheidende Versorgungslücke bei immobilen Patientinnen und Patienten wird nun geschlossen.“ (Hier die Pressemitteilung)

Ein wichtiger und richtiger Schritt der Bundesregierung, von dem nicht nur Pflegebedürftige und behinderte Menschen profitieren. Durch das zuvor beschlossene Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, welches auch den „Pflege-Bahr“ begründet hat, können auch Demenz-Erkrankte und Menschen mit psychischen Erkrankungen von der „aufsuchenden zahnärztlichen Betreuung“ gebrauch machen.

Es wird mit einem Bedarf von 1.5 Mio. Patienten gerechnet.

Weitere Informationen bekommen Interessierte bei ihren Krankenkassen oder bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung.