Wartezeiten für die stationäre Zusatzversicherung

Für jeden der eine Versicherung abschließt, stellt sich die wichtige Frage, ab wann denn genau die abgeschlossene Police auch in Anspruch genommen werden kann und darf. Im allgemeinen gilt der Beginn des Schutzes mit dem Erhalt der Police. Für Krankenzusatzversicherungen gibt es jedoch Ausnahmen. Die Versicherer haben auch für die stationäre Zusatzversicherung Wartezeiten festgelegt, nach deren Ablauf erst Leistungen im Krankenhaus in Anspruch genommen werden können.

Es wird zwischen den allgemeinen und besonderen Wartezeiten unterschieden. Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate und gilt für alle Leistungsbereiche der stationären Zusatzversicherung. Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt nur für Entbindungen und die Psychotherapie.

Warum Wartezeiten bei Krankenhauszusatzversicherung

Der Sinn dieser Wartezeiten zeigt sich deutlich bei der Regelung für Entbindungen. Es soll ausgeschlossen werden, das sich Frauen versichern, die bereits von Ihrer Schwangerschaft erfahren haben und nun für die Entbindung noch schnell eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen.

Im ungünstigsten Fall würden diese versicherten Frauen womöglich einen Großteil der Leistungen in Anspruch nehmen, direkt nach der Mindestversicherungsdauer wieder die stationäre Zusatzversicherung kündigen und hätten so mit einem Minimum an Beiträgen ein Maximum an Leistungen bezogen. Den entstandenen Schaden von einigen wenigen müsste dann die Versichertengemeinschaft ausgleichen, zum Beispiel durch eine Erhöhung der Beiträge. Wenn Diagnosen erstmals während der Wartezeit gestellt werden, besteht Anspruch auf die Tarifleistungen für den Teil der mit diesen Diagnosen im Zusammenhang stehenden Behandlungsmaßnahmen, deren Behandlungsdatum nach dem Ablauf der Wartezeit liegt.

Eine Ausnahme bei der Regelung der Wartezeiten bilden Unfälle. Die stationäre Zusatzversicherung steht im Notfall an der Seite des Versicherten, denn alle Versicherer verzichten bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit. Bei einem unfallbedingten Aufenthalt im Krankenhaus können die jeweiligen Tarifleistungen sofort nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden. Ein Unfall liegt vor, wenn durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung eintritt, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrissen oder gezerrt werden.

Informationen und Onlinerechner für die »stationäre Zusatzversicherung