Versicherungsvertreter dürfen Rabatt geben

Das aktuelle Verkaufsmodell der Versicherungswirtschaft sieht so aus, dass der Verkäufer für den erfolgreichen Vertragsabschluss eine Provision erhält. Diese darf aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht an die Kunden weitergegeben werden. Ein „Discountversicherer“ aus dem süddeutschen Raum klagte nun gegen die Finanzaufsicht und bekam recht. Der Vermittler von Versicherungen dürfte Teile seiner Provision an die Kunden weitergeben und auf diese Art einen Rabatt gewähren.

Der Anlass dieses Rechtsstreites war, dass die Finanzaufsichtsbehörde Bafin dem Versicherungsvermittler ein Bußgeld angedroht hat für den Fall, dass der Versicherer gegen das Verbot Teile der Provision weiterzugeben verstoße. Dieser wandte sich mit einer Feststellungsklage an das Verwaltungsgericht Frankfurt. Dieses kam zu dem Beschluss, dass Versicherungsvermittler Teile ihrer Provision weiter geben dürfen. Diese Entscheidung stellt nun das gesamte System des Versicherungsverkaufes auf den Kopf, da die Preise für Versicherungen von Vermittler zu Vermittler variieren können, je nachdem wie viel man bereit ist, von seiner Provision abzugeben.

Beratungsqualität könnte leiden

Die zuständige Finanzaufsichtsbehörde sieht jedoch Probleme durch diese Entscheidung und befürchtet negative Auswirkungen. Es wird sich der Schwerpunkt des Verkaufes darauf verlegen, wer das günstigste Angebot unterbreitet und weniger darauf, welche Versicherung am besten vermittelt werden sollte. Eine eingehende Beratung kann auf diese Art nicht gewährleistet werden. Unklar ist derzeit, ob die Finanzbehörde gegen dieses Verfahren in Berufung geht.

Diese Entwicklung ist auch unter den bisherigen Bedingungen zu beobachten: Versicherungen, die eine geringe oder keine Provision versprechen, werden weniger offensiv beworben, obwohl sie zweifellos sinnvoll sind, etwa eine Haftpflichtversicherung. Bei Versicherungen, die hohe Provisionen gewähren, kam es in der Vergangenheit zu Exzessen. Im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung waren die Provisionen so hoch, dass Versicherungen nur aufgrund der Provision vermittelt wurden. Nach einigen Jahren riet der Vermittler dann, die Versicherung zu wechseln, da dann erneut eine Provision anfalle. Diese Exzesse hat der Gesetzgeber nun durch einige Interventionen versucht zu unterbinden.