Verbraucherschutz bei Berufsunfähigkeitsversicherung

Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz wird der Antragsteller und Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung besser vor eventuellen späteren Streitigkeiten mit dem Versicherer geschützt. Denn bisher war rechtlich geregelt, dass der Antragsteller alle ihm bekannten Gesundheitsumstände, die für den Versicherer wichtig sind, bei Antrag zu melden hatte. Das hat sich nun geändert.

Denn diesem Anspruch konnte kaum ein Antragsteller nachkommen, da in der Regel nicht bekannt ist, welche Umstände dem Versicherer wichtig sind. Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit hatte es die Versicherung daher leicht, Ansprüche eventuell abzuwehren. So war es möglich das die Berufsunfähigkeitsversicherung sich weigerte die vereinbarte Rente zu zahlen. Mittlerweile gilt diese Regelungen nicht mehr und wurde pro Verbraucher geändert.

Jetzt gilt die Devise, das nur auf noch auf schriftlich gestellte Fragen des Versicherers vollständig und wahrheitsgemäß geantwortet werden muss. Das Risiko einer Fehleinschätzung liegt nun somit beim Versicherer. Als Ergebnis zeigen sich neue und weiter in die Tiefe gehende Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Nach wie vor sind jedoch viele dieser komplexen und verschachtelten Fragen schwer verständlich.

Vor dem Abschluss eines Vertrages für die Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Interessent bei allen Gesellschaften mit einem Katalog von Gesundheitsfragen konfrontiert, die korrekt zu beantworten sind. Doch hat der Versicherer einzelne Fragen nicht hinreichend verständlich formuliert, liegt dies auch in der Verantwortung des Versicherers. Wenn nun Fragen wahrheitswidrig durch den Versicherungsnehmer beantwortet werden, genießt dieser trotzdem bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit einen Versicherungsschutz. Denn die mangelnde Verständlichkeit von Gesundheitsfragen geht zulasten des Versicherers, urteilten Gerichte.

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