Urteile zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Viele Erwerbstätige haben das Problem erkannt, das die staatliche Absicherung oft unzureichend ist und eine private Vorsorge immer wichtiger wird. Soll nun z.B. eine sinnvolle Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, sind wahrheitsgemäße und wohlüberlegte Angaben im Vertrag nötig. Denn das Hauptproblem und der Grund für viele Streitigkeiten vor Gericht bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit, ist das falsche Ausfüllen der Gesundheitsfragen.

Doch beileibe nicht immer entscheiden die Richter für die Versicherungsgesellschaften und gegen die Versicherten. Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise eine frühere Krankheit vergisst, verliert nicht immer seinen Versicherungsschutz.

In einem Fall hatte die Versicherung erfahren, dass die Kundin längere Zeit vor Vertragsabschluss wochenlang arbeitsunfähig aufgrund von Erschöpfungszustände nach Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber gewesen war. Die Kundin habe die Versicherung jedoch nicht arglistig getäuscht, nur weil sie das bei Vertragsabschluss nicht erwähnte, urteilte das Gericht. Schließlich seien die Beschwerden nicht wieder aufgetreten, nachdem die Kundin den Arbeitsplatz gewechselt hatte und es sei vorstellbar, das die Kundin daher das Leiden vergessen hatte zu erwähnen.

Eine weitere Einschränkung im Zusammenhang mit der Angabepflicht etwaiger Vorerkrankungen bei Unterzeichnung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet ein anderes Urteil. Hier hatte der Kunde bei Vertragsabschluss erklärt an Heuschnupfen zu leiden. Somit wurde hinreichend auf mögliche Atemwegserkrankungen hingewiesen. Die Versicherung kann bei anschließenden Erkrankungen, die möglicherweise im Zusammenhang mit dem Heuschnupfen stehen, die Zahlung nicht verweigern.

Weitere Informationen zur >>>Berufsunfähigkeitsversicherung.