Unwahre Angaben bei Private Krankenversicherung

Wer seiner privaten Krankenversicherung gegenüber falsche Angaben macht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das gilt auf verschiedenen Ebenen. Einerseits gilt eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Das heißt, Sie müssen beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung wahrheitsgemäße Angaben über ihren Gesundheitszustand machen. Doch auch wenn Sie bereits Kunde sind, können Aussagen die nicht wahrheitsgemäß sind, einen Ausschluss aus der privaten Krankenversicherung nach sich führen.

Ein klassischer Grund für eine fristlose Kündigung ist, dass falsche Angaben über den Gesundheitszustand vor Abschluss der Krankenversicherung gemacht werden. Es muss in einem solchen Fall keine Kausalität zwischen einer später eingetretenen Krankheit und der verschwiegenen Vorbelastung bestehen, um den Vertrag aufzulösen. Haben sie im Versicherungsantrag den Verlust eines Backenzahns verschwiegen und werden wegen einer gänzlich anders gelagerten Erkrankung behandelt, kann dies dennoch ein Grund sein, das die Versicherungsgesellschaft den Vertrag auflöst und sich auf die Anzeigepflicht beruft.

Wer unwahre Angaben macht, riskiert seinen Versicherungsschutz

Ein weiterer Fallstrick beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist, dass nicht nur die Angaben zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen, sondern auch die Fragen zu anderen Versicherungen. Wesentlich sind Angaben zu Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Lebensversicherungen, für die sie bereits einen Antrag gestellt haben. Der Grund dafür ist, dass auch hier eine Gesundheitsprüfung vorgenommen wird und eine private Krankenversicherung darüber informiert sein möchte, wenn eine andere Versicherung, den Gesundheitszustand betreffend, abgeschlossen wurde.

Es ist aber auch Ehrlichkeit gefragt, wenn bereits ein Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Wer z.B. unwahre Angaben über die Höhe von Kosten macht, wie z.B. für Behandlungen oder Medikamente, riskiert die fristlose Kündigung. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle vor einiger Zeit entschieden. In dem Prozess ging es um einen pensionierten Polizeibeamten, der Rechnungen für Medikament in vierstelliger Höhe eingereicht hat, die aber nie erworben wurden (Aktenzeichen: 8 U 157/10). Bei einem groben Verstoß, wie der geschilderte Fall, kann eine Auflösung des Vertrages sofort erfolgen, allerdings im Fall eines kleineren Verstoßes gegen die Vertragsbedingungen, etwa ein Beitragsrückstand kein Grund für eine fristlose Kündigung sein.

Viele weitere Informationen rund um die »Private Krankenversicherung