Bezieher von Krankentagegeld sollten nicht ohne Genehmigung der Krankenkasse in den Urlaub fahren. Wer dennoch wegfährt, verliere seinen Anspruch, so die Unabhängige Patientenberatung Deutschland.
Urlaub bei Krankentagegeldbezug
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Bezieher von Krankentagegeld sollten nicht ohne Genehmigung der Krankenkasse in den Urlaub fahren. Wer dennoch wegfährt, verliere seinen Anspruch, so die Unabhängige Patientenberatung Deutschland.